Beschlussvorlage - 08/SVV/0432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Landeshauptstadt Potsdam stellt für Kinder einkommensschwacher Eltern an Schultagen vergünstigtes und in besonderen Härtefällen kostenloses Schulessen zur Verfügung.

2.      Der Eigenanteil der Berechtigten für das vergünstigte Schulessen soll 1 € pro Portion nicht übersteigen.

3.      Berechtigte im Sinne dieses Beschlusses sind insbesondere Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an städtischen Schulen unterrichtet werden, deren Eltern Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem AsylbLG (Leistungsempfänger) und Familien mit ähnlich niedrigen Einkommen („Niedriglohnempfänger“).

4.      Darüber hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, aus dem in besonderen Härtefällen nach Entscheidung des jeweiligen Schulleiters/ der jeweiligen Schulleiterin kostenloses Essen zur Verfügung gestellt wird.

5.      Die Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung ist entsprechend aufzuheben bzw. zu überarbeiten. Sie wäre unter Beachtung des vom Land vorgesehenen Sozialfonds mit den entsprechenden Verfahrensregeln im Juli vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Rechtsgrundlage für die Schulspeisung im Land Brandenburg

 

Gemäß § 113, Satz 1 Brandenburgisches Schulgesetz haben die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer an Sonnabenden, an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.

 

Für eine warme Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen hat die LHP im Benehmen mit ihren Schulen gesorgt.

 

Anspruchsberechtigte

 

Kinder von Leistungs- oder  Niedriglohnempfängern können ab dem kommenden Schuljahr als Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an städtischen Schulen unterrichtet werden, an Schultagen eine bezuschusste Mittagessenversorgung bei einer Eigenleistung von 1 € erhalten.

 

Leistungsempfänger sind Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG.

 

Niedriglohnempfänger sind Bezieher von ähnlich niedrigen Einkommen.

 

Härtefälle

 

In besonderen Härtefällen erhalten insbesondere Kinder von Leistungs- oder Niedriglohnempfängern eine für die Eltern kostenfreie Mittagessenversorgung.

 

                                                                        ì bezuschusstes Mittagessen (Eigenanteil 1 €)

Leistungs- oder  Niedriglohnempfänger

                                                                        î kostenfreies Mittagessen (Härtefälle)

 

Mögliches Verfahren

 

Die Schulleiter bzw. Klassenlehrer informieren die Eltern über die Möglichkeit der Teilnahme an der bezuschussten oder kostenfreien Mittagessenversorgung in der ersten Elternversammlung vor Beginn des Schulbesuchs in der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe I oder in anderer geeigneter Weise. Sie tragen dafür Sorge, dass in der Elternversammlung vor Beginn des Schulbesuchs immer ein Vertreter des für die Schule vertraglich gebundenen Caterers anwesend ist.

 

Die Eltern legen den Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis über ein ähnlich niedriges Einkommen vor, um den Zuschuss zum Mittagessen bzw. das kostenfreie Mittagessen für ihre Kinder zu erhalten. Der Zuschuss bzw. das kostenfreie Mittagessen wird für das laufende Schuljahr gewährt. So ähnlich wird bereits bei der Lernmittelfreiheit verfahren.

 

Den Eltern wird mitgeteilt, dass sie die Bestellung des Wunschessens für ihre Kinder beim Caterer vornehmen können und dass die Überweisung des eigenen Anteils direkt an den Caterer erfolgen muss.

 

In Härtefällen gewährt der Schulleiter das kostenfreie Mittagessen und teilt den Eltern mit, dass sie ebenfalls das Wunschessen Ihrer Kinder beim Caterer bestellen können und die gesamten Kosten durch die LHP übernommen werden.

 

Die Ausgabe des Mittagessens in den Schulen durch die Caterer erfolgt sehr unterschiedlich. An einigen Schulen werden Essenmarken an die Kinder ausgegeben, an anderen Schulen erhalten die Kinder Chipkarten und an weiteren Schulen liegen Schülerlisten vor, nach denen das Mittagessen ausgegeben wird. Sicher ist, dass die Kinder der Leistungs- oder Niedriglohnempfänger genau wie

 

 

alle anderen Kinder ihre Essenmarken oder Chipkarten erhalten bzw. auf der Schülerliste stehen, ohne das sie als solche erkennbar sind.

 

Im Krankheitsfalle sind die Kinder von den Eltern abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn der Leistungsbezug entfällt bzw. von den Eltern eine besser bezahlte Tätigkeit aufgenommen wird. Hierzu erhalten die Eltern vor Beginn der Kostenübernahme für das bezuschusste bzw. kostenfreie Mittagessen ein Merkblatt.

 

Finanzierung

 

Um den Kindern von Leistungs- bzw. Niedriglohnempfängern die Teilhabe an einer Mittagessenversorgung unbürokratisch zu ermöglichen, werden in den jeweiligen Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam finanzielle Mittel entsprechend der zu erwartenden Anzahl von teilnehmenden Schülern und Schülerinnen eingestellt. 

 

Der Schulleiter meldet für die Haushaltsplanung die zu erwartende Anzahl von Härtefällen im Mai eines jeden Jahres an den FB 21.

 

Eine namentliche Liste ist Grundlage für die Mitteilung des FB 21 an die jeweilige Essenfirma, dass die LHP die Kosten für die Bestellung ganz oder teilweise übernimmt. Der Caterer legt gegenüber dem Fachbereich Schule und Sport Rechnung über den Differenzbetrag für das bezuschusste Mittagessen bzw. den Gesamtbetrag des Mittagessens.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ein Mittagessen kostet zur Zeit durchschnittlich 2 €.

Die jährlichen finanziellen Auswirkungen stellen sich dementsprechend wie folgt dar:

 

1. Lt. Umfrage vom 15.02.2008 nehmen von den lt. Auskunft der PAGA vom 03.04.2008 derzeit 2.200

     Leistungsempfängern (z.B. Hartz-IV-Empfänger) etwa 550 an der Essenversorgung teil.

Laut Umfrageergebnis können nach Einschätzung der Schulleiter davon

- 320 Schüler einen Eigenanteil von 1 € selbst tragen und benötigen demnach einen Zuschuss zum 

   Mittagessen in Höhe von 1 € :                                 320 x 1 € x 190 Tage                       =  60.800 €                     

- 230 Schüler  keinen Eigenanteil aufbringen. Für diese Schüler ist das Mittagessen in

  vollem Umfang zu bezahlen:                                     230 x 2 € x 190 Tage                      =  87.400 €

 

2.  Die Schulleiter schätzen ein, dass in gleichem Umfang wie unter Pkt. 1, weitere Schüler, deren Eltern

     keine Leistungsempfänger sind (z.B. Niedriglohnempfänger), als bedürftig gelten können.

 

Das kommende Schuljahr hat in 2008 noch 69 Schultage. Nach Hochrechnung reichen angesichts dessen, dass es sich um eine subjektive Schätzung handelt, die bisherige Antragszahl sehr niedrig ist und wir im kommenden Schuljahr die erste Erprobung haben, die Haushaltsplanentwurf 2008 vorgesehenen 100.000 € aus.

 

Inwieweit der vom Land geplante Schulsozialfonds hier greift, ist noch nicht abzusehen.

 

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