Beschlussvorlage - 08/SVV/0432
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2008Prüfauftrag der SVV zum Antrag Fraktion DIE LINKE zur Schulspeisung 07/SVV/0486Antrag der Fraktion DIE LINKE 08/SVV/0249
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Landeshauptstadt Potsdam stellt für Kinder einkommensschwacher Eltern an
Schultagen vergünstigtes und in besonderen Härtefällen kostenloses Schulessen
zur Verfügung.
2.
Der
Eigenanteil der Berechtigten für das vergünstigte Schulessen soll 1 € pro
Portion nicht übersteigen.
3.
Berechtigte
im Sinne dieses Beschlusses sind insbesondere Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis
10, die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an städtischen Schulen unterrichtet
werden, deren Eltern Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB
XII, dem AsylbLG (Leistungsempfänger) und Familien mit ähnlich niedrigen
Einkommen („Niedriglohnempfänger“).
4.
Darüber
hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, aus dem in besonderen Härtefällen
nach Entscheidung des jeweiligen Schulleiters/ der jeweiligen Schulleiterin
kostenloses Essen zur Verfügung gestellt wird.
5.
Die
Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung ist entsprechend aufzuheben
bzw. zu überarbeiten. Sie wäre unter Beachtung des vom Land vorgesehenen
Sozialfonds mit den entsprechenden Verfahrensregeln im Juli vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Schulspeisung im Land Brandenburg
Gemäß § 113, Satz 1 Brandenburgisches Schulgesetz haben die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer an Sonnabenden, an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.
Für eine warme
Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen hat die LHP im Benehmen mit ihren
Schulen gesorgt.
Anspruchsberechtigte
Kinder von Leistungs-
oder Niedriglohnempfängern können
ab dem kommenden Schuljahr als Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die ihren
Wohnsitz in Potsdam haben und an städtischen Schulen unterrichtet werden, an
Schultagen eine bezuschusste Mittagessenversorgung bei einer Eigenleistung von
1 € erhalten.
Leistungsempfänger sind
Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG.
Niedriglohnempfänger sind
Bezieher von ähnlich niedrigen Einkommen.
Härtefälle
In besonderen Härtefällen
erhalten insbesondere Kinder von Leistungs- oder Niedriglohnempfängern eine für
die Eltern kostenfreie Mittagessenversorgung.
ì bezuschusstes Mittagessen (Eigenanteil 1 €)
Leistungs- oder Niedriglohnempfänger
î kostenfreies Mittagessen (Härtefälle)
Mögliches Verfahren
Die Schulleiter bzw.
Klassenlehrer informieren die Eltern über die
Möglichkeit der Teilnahme an der bezuschussten oder kostenfreien
Mittagessenversorgung in der ersten Elternversammlung vor Beginn des
Schulbesuchs in der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe I oder in anderer
geeigneter Weise. Sie tragen dafür Sorge, dass in der Elternversammlung vor
Beginn des Schulbesuchs immer ein Vertreter des für die Schule vertraglich
gebundenen Caterers anwesend ist.
Die Eltern legen den
Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis über ein ähnlich niedriges Einkommen vor,
um den Zuschuss zum Mittagessen bzw. das kostenfreie Mittagessen für ihre
Kinder zu erhalten. Der Zuschuss bzw. das kostenfreie Mittagessen wird für das
laufende Schuljahr gewährt. So ähnlich wird bereits bei der Lernmittelfreiheit
verfahren.
Den Eltern wird mitgeteilt, dass sie die Bestellung des Wunschessens für ihre Kinder beim Caterer vornehmen können und dass die Überweisung des eigenen Anteils direkt an den Caterer erfolgen muss.
In Härtefällen gewährt der Schulleiter das kostenfreie Mittagessen und teilt den Eltern mit, dass sie ebenfalls das Wunschessen Ihrer Kinder beim Caterer bestellen können und die gesamten Kosten durch die LHP übernommen werden.
Die Ausgabe des Mittagessens in den Schulen durch die Caterer erfolgt sehr unterschiedlich. An einigen Schulen werden Essenmarken an die Kinder ausgegeben, an anderen Schulen erhalten die Kinder Chipkarten und an weiteren Schulen liegen Schülerlisten vor, nach denen das Mittagessen ausgegeben wird. Sicher ist, dass die Kinder der Leistungs- oder Niedriglohnempfänger genau wie
alle anderen Kinder ihre Essenmarken oder Chipkarten erhalten bzw. auf der Schülerliste stehen, ohne das sie als solche erkennbar sind.
Im Krankheitsfalle sind die Kinder von den Eltern abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn der Leistungsbezug entfällt bzw. von den Eltern eine besser bezahlte Tätigkeit aufgenommen wird. Hierzu erhalten die Eltern vor Beginn der Kostenübernahme für das bezuschusste bzw. kostenfreie Mittagessen ein Merkblatt.
Finanzierung
Um
den Kindern von Leistungs- bzw. Niedriglohnempfängern die Teilhabe an einer
Mittagessenversorgung unbürokratisch zu ermöglichen, werden in den jeweiligen
Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam finanzielle Mittel entsprechend der zu
erwartenden Anzahl von teilnehmenden Schülern und Schülerinnen
eingestellt.
Der
Schulleiter meldet für die Haushaltsplanung die zu erwartende Anzahl von
Härtefällen im Mai eines jeden Jahres an den FB 21.
Eine
namentliche Liste ist Grundlage für die Mitteilung des FB 21 an die jeweilige
Essenfirma, dass die LHP die Kosten für die Bestellung ganz oder teilweise
übernimmt. Der Caterer legt gegenüber dem Fachbereich Schule und Sport Rechnung
über den Differenzbetrag für das bezuschusste Mittagessen bzw. den Gesamtbetrag
des Mittagessens.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Ein Mittagessen kostet zur Zeit durchschnittlich 2 €.
Die jährlichen finanziellen Auswirkungen stellen sich
dementsprechend wie folgt dar:
1. Lt.
Umfrage vom 15.02.2008 nehmen von den lt. Auskunft der PAGA vom 03.04.2008 derzeit 2.200
Leistungsempfängern (z.B. Hartz-IV-Empfänger) etwa 550 an der Essenversorgung
teil.
Laut Umfrageergebnis können nach Einschätzung der
Schulleiter davon
- 320 Schüler einen Eigenanteil von 1 € selbst tragen
und benötigen demnach einen Zuschuss zum
Mittagessen in Höhe von 1 € :
320 x 1 € x 190 Tage
= 60.800 €
- 230 Schüler
keinen Eigenanteil aufbringen. Für diese Schüler ist das Mittagessen in
vollem
Umfang zu bezahlen:
230 x 2 € x 190 Tage
= 87.400 €
2. Die Schulleiter schätzen ein, dass in gleichem Umfang
wie unter Pkt. 1, weitere Schüler, deren Eltern
keine Leistungsempfänger sind (z.B.
Niedriglohnempfänger), als bedürftig gelten können.
Das kommende Schuljahr hat in 2008 noch 69 Schultage.
Nach Hochrechnung reichen angesichts dessen, dass es sich um eine subjektive
Schätzung handelt, die bisherige Antragszahl sehr niedrig ist und wir im
kommenden Schuljahr die erste Erprobung haben, die Haushaltsplanentwurf 2008
vorgesehenen 100.000 € aus.
Inwieweit der vom Land geplante
Schulsozialfonds hier greift, ist noch nicht abzusehen.