Antrag - 08/SVV/0393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, dass (freiberufliche) Hebammen eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung zum Parken im Potsdamer Stadtgebiet erhalten können.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt:

  1. das Parken während eines Einsatzes ohne Parkschein auf ausgewiesenen Parkplätzen in Potsdam.
  2. auf Anwohnerparkplätzen während eines Einsatz zu parken.
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Erläuterung

Begründung:

 

Potsdam als kinderfreundlichste Stadt Deutschlands hat notorischen Mangel an freien Parkplätzen. Hebammen, die sich wie Ärzte vor Ort um die Gesundheit der jungen Mütter und Kinder kümmern, haben Probleme Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Betroffenen zu finden. Unnötige Zeitverluste durch Parkplatzsuche und lange Fußwege gefährden die Gesundheit von Mutter und Kind.

 

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