Antrag - 08/SVV/0403
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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02.07.2008
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Bereit
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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22.05.2008
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Erläuterung
Begründung:
Das
LUA führt in seiner Stellungnahme
u.a. aus, dass das vorliegende Regenentwässerungskonzept für die
Ortslage Groß Glienicke nicht den Eindruck vermittelt, dass dem § 54 Abs. 4
Satz 1 BbgWG ausreichend Beachtung geschenkt wurde, wonach Regenwasser
vorrangig zu versickern ist. Hier wurde die Ableitung des Regenwassers in den
Groß Glienicker See vorrangig betrachtet. So beschränkt sich die
Bewirtschaftung des Regenwassers im Gemeindebereich Groß Glienicke in der
Hauptsache auf die kanalisierte Ableitung der Wassermengen. Offensichtlich
wurde hier, und das, obwohl in Ingenieurbüros und Behörden ganz sicher die
neueren Erkenntnisse zur Regenwasserbewirtschaftung vorliegen, nach dem
Grundsatz geplant, dass das Niederschlagswasser auf dem schnellsten Weg vom Ort
des Anfallens in die Vorflut und hier in den See abzuleiten ist.
Alternativen
wie die Versickerung, beginnend am Entstehungsort, die gestalterische
Einbindung von Versickerungsanlagen oder z.B. die Ableitung in das Giebelfenn
oder den See im Gutspark wurden nicht überzeugend geprüft bzw. steht die
Prüfung noch aus.
Die
geplanten Niederschlagsbehandlungsanlagen im Bereich der Einleitstellen
entsprechen zwar formal den technischen Regeln, Nährstoffe und Keime werden von
ihnen jedoch nicht zurückgehalten. Die Diskussion um die Einleitung vermittelt
nicht den Eindruck, dass die Tragweite der Auswirkungen der Eutrophierung auf
den Groß Glienicker See und dessen zukünftiger touristischer Nutzung z.B. als
Badegewässer ausreichend erkannt werden.