Antrag - 08/SVV/0409

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Bereich der Straßen „Am Plantagenhaus“ und „Am Försteracker“ durch Verkehrszeichen 138 der StVO oder durch Aufmalen des Verkehrszeichens auf den jeweiligen Fahrbahnen, die Kraftfahrer zur besonderen Rücksicht auf die Kinder der Kindertagesstätte aufzufordern.

Die Stadtverordnetenversammlung ist bis zur Juni-Sitzung zu informieren.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

In der Straße „Am Plantagenhaus“ unweit der Straße „Amt Förderacker“ befindet sich ein Kindergarten. Dorthin bringen die Eltern ihre Kinder bzw. holen sie ab; meistens geschieht das zu Fuß.

 

Zu Beginn bzw. zum Ende der Kindergartenzeit befinden sich vermehrt Kinder auf der Fahrbahn, die sich erfahrungsgemäß nicht verkehrsgerecht verhalten.

Zwar handelt es sich um eine Zone mit einer 30-km/h-Begrenzung, aber auf die besondere Problematik der Kindertagesstätte wird nicht aufmerksam gemacht.

 

Andererseits handelt es sich um recht unübersichtliche Verkehrsverhältnisse besonders an der o. a. Einmündung, so dass man mindestens die ortsunkundigen Kraftfahrer (z.B. Lieferanten) auf mögliche Kinder aufmerksam machen sollte.

Zu dem ist auf der Straße „Am Plantagenhaus“ ist kein Gehweg vorhanden, sieht man von einem unbefestigten Seitenstreifen auf der westlichen Seite ab, auf der Straße „Am Försteracker“ befindet sich nur auf der südlichen Seite ein Gehweg.

 

Loading...