Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0909
Grunddaten
- Betreff:
-
Beanstandung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2001 (DS-Nr. 01/SVV/0745 und 01/SVV/0772)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- OBM/GB I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.11.2001
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Erläuterung
Oberbürgermeister 07.11.2001
Büro der
Stadtverordnetenversammlung
Beanstandung
von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
Sehr
geehrte Frau Müller,
die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 25.10.2001 die vom Oberbürgermeister
beanstandeten Beschlüsse zur Aufhebung der vom Finanzbeigeordneten verhängten
formellen Haushaltssperre gem. § 82 Gemeindeordnung erneut gefasst (Vorlagen
01/SVV/0772, 01/SVV/0745). Vorbehaltlich des Ergebnisses der vom
Finanzbeigeordneten angekündigten Finanzanalyse hinsichtlich der
vorgeschlagenen Deckungsquelle werden die genannten Beschlüsse fristwahrend
erneut beanstandet. Sollte die Finanzanalyse einen höheren Fehlbetrag zum
Jahresende ergeben, als in der Haushaltssatzung ausgewiesen ist, wird die
Beanstandung gemäß § 65 Abs. 1 Gemeindeordnung dem Ministerium des Inneren zur
Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Gemäß §
65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der hauptamtliche Bürgermeister Beschlüsse der
Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie
rechtswidrig sind.
Die
verhängte Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt beruht auf der Tatsache, dass
die im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen aus Einkommen-, Umsatz- und
Gewerbesteuer in einer Größenordnung von über 10 Mio DM hinter den Erwartungen
zurückbleiben werden. An dieser verlässlichen Berechnung hat sich
zwischenzeitlich nichts geändert. Die Aufhebung der Mittelsperren im
Verwaltungshaushalt wird also zu einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages am
Jahresende führen.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist zwar berechtigt, die vom Oberbürgermeister
beanstandeten Beschlüsse erneut zu fassen. Da sich an den zugrunde liegenden
Tatsachen zwischenzeitlich keine Änderung eingestellt hat, wird der Beschluß
fristwahrend erneut beanstandet. Die Finanzsteuerung wird in enger Abstimmung
mit den Geschäftsbereichen eine Analyse der aktuellen Finanzsituation unter
Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung angegebenen
alternativen Deckungsquelle erstellen. Von dem Ergebnis dieser Analyse werde
ich abhängig machen, ob die Beanstandung zurückgezogen oder dem Ministerium des
Inneren vorlegt wird. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch die Aufnahme
von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben erhebliche
Zinsverpflichtungen noch in diesem Haushaltsjahr auf die Stadt zukommen werden,
die bisher im Haushaltsplan nicht in dieser Größenordnung veranschlagt waren.
Etwaige Einsparungen bei den Personalausgaben müßten zur Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit der Stadt vorrangig für überplanmäßige Ausgaben in diesem
Bereich eingesetzt werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Matthias
Platzeck
Durchschrift
gelangt an GB II und III
Die
Beanstandung entfaltet gemäß § 65 Abs. 1 Gemeindeordnung aufschiebende Wirkung.
Die Haushaltsansätze bleiben daher weiterhin gesperrt.