Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 07.11.2001 die Beschlüsse der außerordentlichen Sitzung der StVV vom 25.10.2001 (DS 01/SV/0745 und 01/SVV/0772) erneut beanstandet. 

 

           

 

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Erläuterung

Oberbürgermeister                                                                             07.11.2001

 

 

 

Büro der Stadtverordnetenversammlung

 

 

 

 

Beanstandung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

 

Sehr geehrte Frau Müller,

 

die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 25.10.2001 die vom Oberbürgermeister beanstandeten Beschlüsse zur Aufhebung der vom Finanzbeigeordneten verhängten formellen Haushaltssperre gem. § 82 Gemeindeordnung erneut gefasst (Vorlagen 01/SVV/0772, 01/SVV/0745). Vorbehaltlich des Ergebnisses der vom Finanzbeigeordneten angekündigten Finanzanalyse hinsichtlich der vorgeschlagenen Deckungsquelle werden die genannten Beschlüsse fristwahrend erneut beanstandet. Sollte die Finanzanalyse einen höheren Fehlbetrag zum Jahresende ergeben, als in der Haushaltssatzung ausgewiesen ist, wird die Beanstandung gemäß § 65 Abs. 1 Gemeindeordnung dem Ministerium des Inneren zur Entscheidung vorgelegt.

 

Begründung:

 

Gemäß § 65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der hauptamtliche Bürgermeister Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind.

 

Die verhängte Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt beruht auf der Tatsache, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer in einer Größenordnung von über 10 Mio DM hinter den Erwartungen zurückbleiben werden. An dieser verlässlichen Berechnung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Die Aufhebung der Mittelsperren im Verwaltungshaushalt wird also zu einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages am Jahresende führen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist zwar berechtigt, die vom Oberbürgermeister beanstandeten Beschlüsse erneut zu fassen. Da sich an den zugrunde liegenden Tatsachen zwischenzeitlich keine Änderung eingestellt hat, wird der Beschluß fristwahrend erneut beanstandet. Die Finanzsteuerung wird in enger Abstimmung mit den Geschäftsbereichen eine Analyse der aktuellen Finanzsituation unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung angegebenen alternativen Deckungsquelle erstellen. Von dem Ergebnis dieser Analyse werde ich abhängig machen, ob die Beanstandung zurückgezogen oder dem Ministerium des Inneren vorlegt wird. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben erhebliche Zinsverpflichtungen noch in diesem Haushaltsjahr auf die Stadt zukommen werden, die bisher im Haushaltsplan nicht in dieser Größenordnung veranschlagt waren. Etwaige Einsparungen bei den Personalausgaben müßten zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Stadt vorrangig für überplanmäßige Ausgaben in diesem Bereich eingesetzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Matthias Platzeck

 

Durchschrift gelangt an GB II und III

 

Die Beanstandung entfaltet gemäß § 65 Abs. 1 Gemeindeordnung aufschiebende Wirkung. Die Haushaltsansätze bleiben daher weiterhin gesperrt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, Begründung siehe Anlage

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