Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Berichterstattung über die in der Landeshauptstadt Potsdam erfolgten Akteneinsichten zum Zweck der Nachweisführung über die Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszu-gangsgesetzes (AIG).

 

Die Dienstanweisung zur Sicherung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) schreibt eine Berichterstattung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung jeweils zum Stichtag 30.09 und 31.03 vor.

 

Ein nach Geschäftsbereichen differenzierender statistischer Überblick be­züglich Akteneinsichten wurde deshalb geschaffen: Die als Anlage beigefügte Tabelle stellt den Zeitraum vom 1. April 2007 bis zum 30. September 2007 dar. Als ergänzende Informationen finden sich auch Kategorien zu Gründen der Ablehnung nebst deren Anzahl. Des Weiteren wurde die Menge der von Antragstellern zurückgezogenen Anträge erfasst. Eine Akkumulation, bereits beginnend mit dem Inkrafttreten des AIG am 20. März 1998 bis zum 31. März 2007, sowie Angaben zum Intervall vom 1. Oktober 2006 bis zum 31. März 2007 bilden einen Kontext zu aktuellen Zahlen.

 

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Erläuterung

 

 

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