Beschlussvorlage - 08/SVV/0491
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept "Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen Hilfsdienst"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Konzept „Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen
Hilfsdienst“ des Trägers „rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg
e.V.“
Die
Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen
Vertragsverhandlungen mit dem Träger „rückenwind - Arbeits- und Sozialprojekte
Brandenburg e.V.“ zu führen.
Erläuterung
Begründung:
Der Träger rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte
Brandenburg e.V. unterbreitet der Landeshauptstadt Potsdam das Angebot eines
Projektes zur „Sozialpädagogischen Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“.
Durch das Projekt sollen Jugendliche bzw. Heranwachsende,
die durch das Amtsgericht zur Ableistung von Sozialdienst verpflichtet wurden,
sinnvoll und entsprechend ihren
Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt und bei Bedarf auch intensiv
sozialpädagogisch betreut werden.
Aus den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen der
Jugendgerichtshilfe sind viele der straffällig gewordenen Jugendlichen bzw.
Heranwachsenden von sozialer Benachteiligung und individuellen Problemlagen
betroffen.
Dies äußert sich z. B. in defizitärer Schulbildung,
fehlender Berufsausbildung und mangelnder Arbeitsbefähigung.
Die Folge sind Perspektivlosigkeit und damit häufig
verbundener Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Schulden und andere Probleme.
Das Konzept des Trägers richtet sich vor allem an
Jugendliche bzw. Heranwachsende, deren individuelle und/oder soziale
Problemlage eine intensive Betreuung erforderlich macht.
Diese soll durch die sozialpädagogische Begleitung bei der
Ableistung von Sozialstunden in Kombination mit arbeitspädagogischen Methoden erfolgen.
Zusätzlich werden
Arbeitsangebote für Jugendliche bzw. Heranwachsende geschaffen, die noch
zur Schule gehen oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, um an
Sonnabenden Sozialdienst abzuleisten.
Das Konzept entspricht dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 13
KJHG. Danach sollen jungen
Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen
sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden,
um schulische und berufliche
Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt sowie soziale Integration zu
fördern.
Im Zeitraum vom 01.10.2007 – 31.12.2007 konnte das Jugendamt
erste positive Erfahrungen mit dem
Projekt des Trägers sammeln.
Auffallend war, dass es keine Abbrecher im Projektzeitraum
gab. Für jeden Teilnehmer wurden Abschlussberichte vom Träger erstellt.
Durch die intensive sozialpädagogische Betreuung gelang es,
mehrere Jugendliche bzw. Heranwachsende
in Praktika und Ausbildung
zu vermitteln.
Die Verwaltung des Jugendamtes befürwortet das Konzept für
das Projekt „Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“ und
erachtet die 0,5 sozialpädagogische Fachstelle, wie im Konzept Punkt 1-9
beantragt, als angemessen.
Die zusätzliche Betreuung der Jugendlichen bzw.
Heranwachsenden durch Fachbetreuer im arbeitspraktischen Bereich soll ihre
Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Diese Möglichkeiten bietet insbesondere der Träger
rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V., da er auch
Ausbildungsträger ist und über entsprechende eigene Werkstätten und Fachpersonal
verfügt.
Der beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan wird Gegenstand
der Verhandlungen mit dem Träger sein.
Zum Punkt 10 des Konzeptes „Zusatzangebot“ wird angeregt,
die Entwicklung und den Bedarf abzuwarten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt
über die Einrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle zu entscheiden, da zur
Umsetzung dieses Angebotes eine weitere 0,5 sozialpädagogische Fachstelle
erforderlich ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Mittel in Höhe von bis zu 20.700,00 € anteilig für
maximal 8 Monate in 2008 sind in den Deckungskreisen Hilfen zur
Erziehung/Jugendförderung und -arbeit der Regional-AG´s veranschlagt.
Die
finanziellen Auswirkungen stehen unter dem Vorbehalt einer wirksamen
Haushaltssatzung und eines wirksamen Haushaltsplanes des jeweiligen Jahres und
sind auf den Inhalt des Haushaltsplanes beschränkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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591 kB
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