Beschlussvorlage - 08/SVV/0491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Konzept „Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“ des Trägers „rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Vertragsverhandlungen mit dem Träger „rückenwind - Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.“ zu führen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Träger rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. unterbreitet der Landeshauptstadt Potsdam das Angebot eines Projektes zur „Sozialpädagogischen Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“.

 

Durch das Projekt sollen Jugendliche bzw. Heranwachsende, die durch das Amtsgericht zur Ableistung von Sozialdienst verpflichtet wurden, sinnvoll und entsprechend  ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt und bei Bedarf auch intensiv sozialpädagogisch betreut werden.

 

Aus den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe sind viele der straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden von sozialer Benachteiligung und individuellen Problemlagen betroffen.

Dies äußert sich z. B. in defizitärer Schulbildung, fehlender Berufsausbildung und mangelnder Arbeitsbefähigung. 

Die Folge sind Perspektivlosigkeit und damit häufig verbundener Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Schulden  und andere Probleme.

Das Konzept des Trägers richtet sich vor allem an Jugendliche bzw. Heranwachsende, deren individuelle und/oder soziale Problemlage eine intensive Betreuung erforderlich macht. 

Diese soll durch die sozialpädagogische Begleitung bei der Ableistung von Sozialstunden in Kombination  mit arbeitspädagogischen Methoden erfolgen.

Zusätzlich werden  Arbeitsangebote für Jugendliche bzw. Heranwachsende geschaffen, die noch zur Schule gehen oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, um an Sonnabenden Sozialdienst abzuleisten. 

 

Das Konzept entspricht dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 13 KJHG. Danach sollen  jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, um  schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt sowie soziale Integration zu fördern.

 

Im Zeitraum vom 01.10.2007 – 31.12.2007 konnte das Jugendamt erste positive  Erfahrungen mit dem Projekt des Trägers sammeln.

Auffallend war, dass es keine Abbrecher im Projektzeitraum gab. Für jeden Teilnehmer wurden Abschlussberichte vom Träger erstellt.

Durch die intensive sozialpädagogische Betreuung gelang es, mehrere Jugendliche bzw. Heranwachsende  in  Praktika und Ausbildung zu vermitteln.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes befürwortet das Konzept für das Projekt „Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“ und erachtet die 0,5 sozialpädagogische Fachstelle, wie im Konzept Punkt 1-9 beantragt, als angemessen.

Die zusätzliche Betreuung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden durch Fachbetreuer im arbeitspraktischen Bereich soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Diese Möglichkeiten bietet insbesondere der Träger rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V., da er auch Ausbildungsträger ist und über entsprechende eigene Werkstätten und Fachpersonal verfügt.

Der beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan wird Gegenstand der Verhandlungen mit dem Träger sein. 

 

Zum Punkt 10 des Konzeptes „Zusatzangebot“ wird angeregt, die Entwicklung und den Bedarf abzuwarten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt über die Einrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle zu entscheiden, da zur Umsetzung dieses Angebotes eine weitere 0,5 sozialpädagogische Fachstelle erforderlich ist.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel in Höhe von bis zu 20.700,00 € anteilig für maximal 8 Monate in 2008 sind in den Deckungskreisen Hilfen zur Erziehung/Jugendförderung und -arbeit der Regional-AG´s veranschlagt.

                       

Die finanziellen Auswirkungen stehen unter dem Vorbehalt einer wirksamen Haushaltssatzung und eines wirksamen Haushaltsplanes des jeweiligen Jahres und sind auf den Inhalt des Haushaltsplanes beschränkt.

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Anlagen

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