Antrag - 08/SVV/0530
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzende
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 der GO-SVV den Justitiar Reiner Fickinger, Geschäftsbereich 1, Servicebereich Recht zu ihrem Vertreter zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in den gegen sie vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängenden gerichtlichen Verfahren
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6 K
829/04 (Voß ./. Landeshauptstadt Potsdam),
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6 K
825/04 (Schneider ./. Landeshauptstadt Potsdam),
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6 K
832/04 (Vester ./. Landeshauptstadt Potsdam).
Der Vertreter ist zur Abgabe der in den vorgenannten
Verfahren, insbesondere in den für den 17.07.2008 anberaumten mündlichen
Verhandlungen erforderlichen Erklärungen ermächtigt.
Erläuterung
Begründung:
Mit Schriftsätzen jeweils vom 05. März 2004 haben 3 Bürger
der Landeshauptstadt Potsdam, vormals der Gemeinde Fahrland, Klage gegen die
Stadtverordnetenversammlung erhoben. Mit der Klage begehren die Kläger die
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kommunalwahl vom 26.10.2003 mit der
Begründung, die Wahlkreiseinteilung, die Anhörung der Gemeinde Fahrland sowie
die Ortsteilbildung seien fehlerhaft gewesen.
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 BbgKWAhlG richtet sich die Klage
gegen die Vertretung. Die Stadtverordnetenversammlung ist somit Partei des
Rechtsstreits.
In allen drei Verfahren hat das Verwaltungsgericht den
Termin zur mündlichen Verhandlungen auf den 17.07.2008, jeweils um 10.30 Uhr
anberaumt und gemäß § 95 Abs. 3 VwGO angeordnet, zum Termin einen Beamten oder
Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die
Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend
unterrichtet ist.
Der Justitiar Reiner Fickinger, Geschäftsbereich 1,
Servicebereich 16, bearbeitet die Rechtsstreite seit Anbeginn. Er ist mit den
Streitsachen vollumfänglich vertraut. Es wird daher empfohlen, Herrn Reiner
Fickinger zum Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zur Wahrnehmung ihrer
rechtlichen Interessen im Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestellen.
Die gesonderte Bestellung ist erforderlich, weil Herr Reiner
Fickinger lediglich im Besitz einer Prozessvollmacht für die Landeshauptstadt
Potsdam als Körperschaft, nicht jedoch für das Organ
Stadtverordnetenversammlung ist.