Antrag - 08/SVV/0530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 der GO-SVV den Justitiar Reiner Fickinger, Geschäftsbereich 1, Servicebereich Recht zu ihrem Vertreter zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in den gegen sie vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängenden gerichtlichen Verfahren

 

-          6 K 829/04 (Voß ./. Landeshauptstadt Potsdam),

-          6 K 825/04 (Schneider ./. Landeshauptstadt Potsdam),

-          6 K 832/04 (Vester ./. Landeshauptstadt Potsdam).

 

Der Vertreter ist zur Abgabe der in den vorgenannten Verfahren, insbesondere in den für den 17.07.2008 anberaumten mündlichen Verhandlungen erforderlichen Erklärungen ermächtigt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Schriftsätzen jeweils vom 05. März 2004 haben 3 Bürger der Landeshauptstadt Potsdam, vormals der Gemeinde Fahrland, Klage gegen die Stadtverordnetenversammlung erhoben. Mit der Klage begehren die Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kommunalwahl vom 26.10.2003 mit der Begründung, die Wahlkreiseinteilung, die Anhörung der Gemeinde Fahrland sowie die Ortsteilbildung seien fehlerhaft gewesen.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 BbgKWAhlG richtet sich die Klage gegen die Vertretung. Die Stadtverordnetenversammlung ist somit Partei des Rechtsstreits.

 

In allen drei Verfahren hat das Verwaltungsgericht den Termin zur mündlichen Verhandlungen auf den 17.07.2008, jeweils um 10.30 Uhr anberaumt und gemäß § 95 Abs. 3 VwGO angeordnet, zum Termin einen Beamten oder Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichtet ist.

 

Der Justitiar Reiner Fickinger, Geschäftsbereich 1, Servicebereich 16, bearbeitet die Rechtsstreite seit Anbeginn. Er ist mit den Streitsachen vollumfänglich vertraut. Es wird daher empfohlen, Herrn Reiner Fickinger zum Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestellen.

 

Die gesonderte Bestellung ist erforderlich, weil Herr Reiner Fickinger lediglich im Besitz einer Prozessvollmacht für die Landeshauptstadt Potsdam als Körperschaft, nicht jedoch für das Organ Stadtverordnetenversammlung ist.

 

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