Antrag - 08/SVV/0498

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Teilnahme der Landeshauptstadt Potsdam am „Wettbewerb Energieeffiziente Stadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umgehend prüfen zu lassen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Juli Sitzung 2008 über den Sachstand zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Da der Oberbürgermeister mit dem neu eingerichteten Klimabeirat ambitionierte Ziele veröffentlicht hat, ist zur Erreichung dieser Ziele vor allem ein effizienterer Umgang mit Energie unerlässlich. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu Richtlinien über die Fördermaßnahme „Wettbewerb Energieeffiziente Stadt“ im Rahmen des Förderkonzepts „Grundlagenforschung Energie 2020+“ bekannt gemacht. Auch die Landeshauptstadt Potsdam ist in diesem Zusammenhang Dreh- und Angelpunkt für viele notwendige Energieeffizienzverbesserungen, um eine wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

 

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Krebs

(Tel.: 02461/61-4624; E-Mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de

Themenfeld: Grundlagenforschung Energie

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträgern PtJ angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen:

Skizzen: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html

Anträge: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

 

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