Anfrage - 08/SVV/0567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Beschluss DS 05/SVV/0257 hat die Stadtverordnetenversammlung die für das seinerzeit geplante Freizeitbad Am Brauhausberg der Stadtwerke Potsdam GmbH dafür damals vorgesehenen Grundstücke einzig und allein zum Zwecke des Baus dieses Freizeitbades und zwar unentgeltlich übertragen. Nach dem Willen der Stadtverordnetenversammlung war dieser Verwendungszweck mit einer Grunddienstbarkeit zu sichern.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welcher Begründung dürfen die Stadtwerke diese für die Stadtentwicklung bedeutenden Filetstücke so einfach behalten?

 

 

 

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Erläuterung

 

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