Beschlussvorlage - 08/SVV/0418
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzung "Jägervorstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.05.2008
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27.05.2008
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 7. Juli 1999 die Erhaltungssatzung „Jägervorstadt“ beschlossen (DS 99/SVV/0484).
Das Grundstück Hegelallee 25-26, die Flurstücke 173 und 1613
der Flur 25 der Gemarkung Potsdam befindet sich im Geltungsbereich dieser
Satzung.
Für die hier vorhandene Bebauung (ehem. Haus der Offiziere)
ist einerseits eine wirtschaftliche Folgenutzung auch in der mehr als
10jährigen Zeit des Leerstands nicht gefunden worden, andererseits sind die
baulichen Veränderungen und Ergänzungen des Komplexes, die in der
Nachkriegszeit vorgenommen worden sind, für die Sichtbezüge aus der Hauptallee
des Parks Sanssouci eher störend, so dass eine bauliche Erhaltung und
grundlegende innere Veränderung auch aus diesem Blickwinkel nicht angeraten
erscheint.
Verschiedene Projektüberlegungen für eine Neubebauung im
Bereich der derzeit überbauten Flächen haben gezeigt, dass auch eine solche
bauliche Entwicklung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Welterbestätte
hätte, insbesondere auf die Ausblicke aus der Hauptallee und aus dem
Dreikönigstor.
Deshalb ist in enger Abstimmung mit der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten sowie des Landesamtes für Denkmalpflege eine alternative
bauliche Lösung für die künftige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks
entwickelt worden. Die weitestgehende Freihaltung der von den angesprochenen
Ausblicken überstrichenen Flächen hat bei Berücksichtigung einer
wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücke zur Folge, dass der Hauptbaukörper des
Neubaus in Richtung Hegelallee in seinen Dimensionen bewusst verdichtet worden
ist. Zugleich ist die im Zusammenhang mit der Erhaltungssatzung ausdrücklich
als prägend eingestufte Freifläche vor dem bisherigen Haus der Offiziere in
erheblichen Teilen durch die „verschobenen“ Baumassen in Anspruch genommen.
Sowohl im Hinblick auf die Gebäudetypologie und –ausprägung
als auch mit Blick auf die zuvor als erhaltenswert eingeschätzten
Freiraumstrukturen ergeben sich somit grundsätzliche Abweichungen von der
Erhaltungssatzung. Mit Rücksicht auf die als deutlich höherrangig bewerteten
Aspekte des Schutzes der Welterbestätte und der zu deren Schutz bedeutsamen
Sichtbezüge sollen jedoch diese bislang betonten Qualitäten zurückstehen, um
eine realisierbare Neuordnung in diesem stadtbildwirksamen Bereich zu
ermöglichen.
Demzufolge soll das betroffene Grundstück Hegelallee 25-26
aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Jägervorstadt herausgenommen
werden. Die Änderung der Erhaltungssatzung ist in dem beigefügten Plan
dargestellt.
Das anliegend nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand
dokumentierte Bauvorhaben weist in einzelnen Positionen ebenfalls Differenzen
zu den Vorgaben der Gestaltungssatzung Jägervorstadt auf, so u.a. durch die
Ausbildung des Dachgeschosses (gestaffeltes Flachdach), das nicht
uneingeschränkt den formulierten Ausnahmekriterien erfüllt. Um der gewollten
Minimierung der Höhenentwicklung Rechnung zu tragen, soll gleichwohl die
dargestellte Lösung genehmigt werden. Dies geschieht im Wege einer sog.
„Abweichung“ nach § 60 BbgBO; in gleicher Weise sollen auch weitere Differenzen
in Einzelpositionen zugelassen werden, damit ein gestalterisch stimmiges
Konzept ermöglicht wird.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Änderung der Erhaltungssatzung „Jägervorstadt“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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259,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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