Beschlussvorlage - 08/SVV/0522
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Ruinenberg-Kaserne"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.06.2008
| |||
|
02.07.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
10.06.2008
|
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 01.06.1996 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ruinenberg-Kaserne“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde erstmalig 07.11,2005 bis zum 07.12.2005 und erneut vom 17.07.2006 bis zum 18.08.2006 öffentlich ausgelegt.
Für die Ruinenberg-Kaserne, Baugebiete WA 2.1 (geteilt in Heizhaus und Neubaufläche) und MI, ist im II. und III. Quartal 2007 ein Interessenbekundungsverfahren ausgelobt worden. Im Ergebnis lagen nur Bewerbungen vor, die für die in Rede stehenden Baugebiete eine Wohnnutzung vorsehen, Angebote mit gewerblichen Nutzungen für das Mischgebiet konnten nicht akquiriert werden. Da damit im Baugebiet MI (jetzt WA 4) eine gewerbliche Nutzung entfallen wird, soll das vorgesehene Mischgebiet in eine Allgemeines Wohngebiet geändert werden. Ausnahmsweise zulässig sind aber weiterhin sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Aufgrund der Änderung der baulichen Nutzung ist ein Verfahren mit einer erneuten öffentlichen Auslegung des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 65 "Ruinenberg-Kaserne" erforderlich.
In diesem Zusammenhang sind auch in anderen Baugebieten aufgrund der sich konkretisierenden Planungen Aktualisierungen vorgenommen worden. Diese betreffen:
1.
Anpassung
der Abgrenzung zwischen dem WA 4 und WA 2.1
2.
Erweiterung
der überbaubaren Grundstücksfläche für dem nordwestlichen Stallflügel (Neubau)
im WA 4 bis an die Reithalle,
3.
Anpassung
(„Begradigung“) der westlichen und nordöstlichen Abgrenzung der überbaubaren
Grundstücksfläche im WA 2.1
4.
Ausweisung
einer überbaubaren Grundstücksfläche im WA 3 nördlich Haus 20 analog zu Haus 20
5.
Ausweisung
einer weiteren Gemeinschaftsstellplatzanlage (GSt 2) im WA 3 südlich der
Kurt-von-Plettenberg-Straße für das WA 1.7
6.
Streichung
der überbaubaren Grundstücksfläche für das Wachhäuschen im WA 1.8
7.
Ausweisung
von privaten Stellplätzen als WA in der Kurt-von-Plettenberg-Straße für das WA
4
8.
Konkretisierung
der textlichen Festsetzung Nr. 10 zur Fläche „b“ bzgl. der zulässigen Breite
der befestigten Fläche für das Fahrrecht
9.
Ausweisung
einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Pappelallee um einen
Radweg im Kreuzungsbereich Schlegelstraße – Pappeallee – Georg-Hermann-Allee (5
m Breite nach Süden von der derzeitigen Geltungsbereichsgrenze)
Dementsprechend
sind die Anpassung der textlichen Festsetzungen und die Überarbeitung der
Begründung einschließlich der Einarbeitung der Regelungen für den Schallschutz
erfolgt
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt
Potsdam zu errichtende Erschließungsanlagen fest. Ihre Finanzierung erfolgt aus
dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.
Ebenso
werden die Kosten des Bebauungsplanverfahrens durch das Treuhandvermögen
getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
366,6 kB
|