Beschlussvorlage - 08/SVV/0557
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als
innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:
Breite Straße,
Innenstadt,
Zentrum Ost,
Brandenburger Vorstadt,
Babelsberg,
Heinrich-Mann-Allee,
Babelsberger Straße.
(genaue Gebietsabgrenzung siehe Karte in der Anlage 2)
Erläuterung
Begründung:
Die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg
wurde ab 2007 neu konzipiert, um die Zielsicherheit und Effektivität des
Mitteleinsatzes zu sichern.
Es erfolgte insbesondere die qualitative
Anpassung an die speziellen Bedarfe von Familien mit Kindern und Seniorinnen
und Senioren im Sinne eines generationsgerechten Wohnens.
Die Wohnraumförderung soll künftig konzentriert
in Anlehnung an die neue Förderstrategie des Landes ausgereicht werden.
Im Zielsystem erfolgt der Einsatz von
Wohnraumfördermitteln in innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
bzw. in den vom Land neu formulierten innerstädtischen Vorranggebieten Wohnen
sowie in den vom Land benannten „Konsolidierten Gebieten“ (in der
Landeshauptstadt Potsdam: Am Stern, Drewitz, Gluckstraße, Schlaatz, Waldstädte
I und II, Potsdam-West sowie Bornstedter Feld). Dieses entspricht der neuen
Förderstrategie des Landes, die Fördermittel auf bereits vorhandene
innerstädtische Gebietskulissen und auf zusätzlich festgelegte innerstädtische
Vorranggebiete Wohnen zu konzentrieren.
Die innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen sind
durch Selbstbindungsbeschluss der Gemeinden festzulegen. Dieser
Selbstbindungsbeschluss ist Vorraussetzung dafür, dass eine Förderung innerhalb
eines innerstädtischen Vorranggebietes Wohnen ausgereicht wird. Die mit dem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept formulierten wohnungspolitischen Zielstellungen
und Entwicklungsschwerpunkte bilden in der Landeshauptstadt Potsdam die
Grundlage für die Auswahl der innerstädtischen Vorranggebiete Wohnen.
Über die Gebietskulissen haben umfangreiche
Vorabstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg stattgefunden.
Die Landeshauptstadt ist eine wachsende Stadt
und hat einen jährlichen Einwohnerzuwachs von ca. 1000 EW zu verzeichnen. Für
das Jahr 2020 ist eine EW - Anzahl von ca. 164 T EW prognostiziert. Um diese
positive Entwicklung realisieren zu können, ist ein entsprechender
Wohnungsneubau (ca. 1000 WE / Jahr) erforderlich – insbesondere auch im
preisgünstigen Segment/ Geschosswohnungsbau.
Vor dem Hintergrund dieser besonderen Situation
Potsdams hatte die Stadtverwaltung
Potsdam in Anwendung der Fördergrundsätze konkrete Gebiete als innerstädtische
Vorranggebiete Wohnen zur Förderung vorgeschlagen, die noch die Genehmigung des
Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
benötigen.
Die Landeshauptstadt Potsdam konnte sich bislang
nicht mit der Argumentation zu ihrer spezifischen Situation und allen von ihr
vorgeschlagenen Gebieten (siehe Anlage 1) durchsetzen und folgt mit dieser
Vorlage ( siehe Anlage 2) den
Vorschlägen des Landes, um zunächst in den Förderrahmen aufgenommen zu
werden.
Im Zuge der Vorabstimmung wurde von Seiten der
Landeshauptstadt Potsdam der Versuch unternommen, neben den hier vorgestellten
Gebieten weitere Gebiete in eine Förderung einzubeziehen.
Konkret wurde seitens der Landeshauptstadt
Potsdam vorgeschlagen:
- die Großwohnsiedlungen Am Stern, Drewitz, Waldstädte 1 und
2, Gluckstraße und Schlaatz als Vorranggebiete Wohnen aufzunehmen. Dieses
erachtete die Landeshauptstadt Potsdam insbesondere im Hinblick auf eine
Förderung durch die GenerationsgerechtModInstR und deren mietendämpfende
Wirkung für wichtig, aber auch im Hinblick auf die WohneigentumInnenstadtR, um
auch hier den Weg für eine Mieterprivatisierung nicht zu versperren. Diesem
Wunsch wurde seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des
Landes Brandenburg mit der Begründung nicht entsprochen, dass diese Gebiete
nicht „innerstädtisch“ seien.
- die Entwicklungsgebiete Bornstedter Feld und Babelsberg als
innerstädtische Entwicklungsgebiete oder als Vorranggebiete Wohnen aufzunehmen.
Insbesondere das Bornstedter Feld stellt für die Landeshauptstadt Potsdam das
wichtigste innenstadtnahe Flächenpotential für den Wohnungsbau dar. Die
Förderung von Bauwilligen, die sich Wohneigentum schaffen möchten, wäre gerade
hier sinnvoll gewesen. Diesem Wunsch wurde seitens des Ministeriums für
Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg mit der Begründung nicht
entsprochen, dass das Gebiet Bornstedter Feld nicht „innerstädtisch“ sei. In
Bezug auf das Entwicklungsgebiet Babelsberg gelang es, wenigstens eine
Teilfläche mit aufzunehmen.
Stattdessen wurden der Landeshauptstadt Potsdam
genehmigt, weitere Gebiete als Arrondierungen rund um den Innenstadtbereich zu
beantragen. So gelang es, die Brandenburger Vorstadt, die Gebiete Babelsberger
Straße und Heinrich-Mann-Alle aufzunehmen.
Das Bornstedter Feld und die Großsiedlungen mit
Ausnahme von Zentrum Ost bestätigte das Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg lediglich als „Konsolidierte Gebiete“. Ein
„Konsolidiertes Gebiet“ ist ein vom Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg selbst definiertes Gebiet, in dem zunächst
nur die AufzugsR gilt. Im April 2008 wurde auch eine Förderung nach der GenerationsgerechtModInstR möglich.
Daneben wurde seitens der Landeshauptstadt ein
erneuter Versuch unternommen, auch eine Förderung des Wohnungsneubaus –
speziell für das Bornstedter Feld -
zu erreichen. Hier wie auch in den anderen Gebieten wird auch weiterhin
das Gespräch mit dem MIR gesucht werden..
Der hiermit vorgelegte Selbstbindungsbeschluss
ist Voraussetzung dafür, dass in den innerstädtischen Vorranggebieten Wohnen
Fördermittel ausgereicht werden können (Anlage 2).
In der nachfolgenden Tabelle sind die
gegenwärtig geltenden Förderprogramme des Landes Brandenburg sowie alle
zugehörigen Gebietskulissen dargestellt:
Förderprogramm |
Gebietskulissen |
Richtlinie zur Förderung
von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR),
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 2.
Februar 2007) |
Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen, sowie: alle
Sanierungsgebiete, Innerstädtisches Entwicklungsgebiet „Block 27“, Teilfläche
des Entwicklungsbereichs Babelsberg |
Richtlinie
zur Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften
(GenossenschaftsR) - Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und
Raumordnung (MIR) vom 5. Februar 2007) |
Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen, sowie: alle
Sanierungsgebiete, Innerstädtisches Entwicklungsgebiet „Block 27“, Teilfläche
des Entwicklungsbereichs Babelsberg |
Richtlinie
zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten
Zugangs zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR), Runderlass des
Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 15. Februar 2007 |
Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen, sowie: alle
Sanierungsgebiete, Innerstädtisches Entwicklungsgebiet „Block 27“, Teilfläche
des Entwicklungsbereichs Babelsberg, Konsolidierte Gebiete |
Richtlinie
zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch
Modernisierung und Instandsetzung (GenerationsgerechtModInstR), Runderlass
des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 5. September
2007 |
Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen, sowie: alle
Sanierungsgebiete, Innerstädtisches Entwicklungsgebiet „Block 27“, Teilfläche
des Entwicklungsbereichs Babelsberg, Konsolidierte Gebiete |
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
auszureichenden Mittel sind Fördermittel des Landes Brandenburg, die von der
Investitionsbank des Landes Brandenburg direkt an die Förderberechtigten
ausgereicht werden. Daher ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine
haushaltswirksamen finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
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