Beschlussvorlage - 08/SVV/0522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenberg-Kaserne“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 01.06.1996 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Ruinenberg-Kaserne“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde erstmalig 07.11,2005 bis zum 07.12.2005 und erneut vom 17.07.2006 bis zum 18.08.2006 öffentlich ausgelegt. 

 

Für die Ruinenberg-Kaserne, Baugebiete WA 2.1 (geteilt in Heizhaus und Neubaufläche) und MI, ist im II. und  III. Quartal  2007 ein Interessenbekundungsverfahren ausgelobt worden. Im Ergebnis lagen nur Bewerbungen vor, die für die in Rede stehenden Baugebiete eine Wohnnutzung vorsehen, Angebote mit gewerblichen Nutzungen für das Mischgebiet konnten nicht akquiriert werden. Da damit im Baugebiet MI (jetzt WA 4) eine gewerbliche Nutzung entfallen wird, soll das vorgesehene Mischgebiet in eine Allgemeines Wohngebiet geändert werden. Ausnahmsweise zulässig sind aber weiterhin sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Aufgrund der Änderung der baulichen Nutzung ist ein Verfahren mit einer erneuten öffentlichen Auslegung des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 65 "Ruinenberg-Kaserne" erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang sind auch in anderen Baugebieten aufgrund der sich konkretisierenden Planungen Aktualisierungen vorgenommen worden. Diese betreffen:

 

1.      Anpassung der Abgrenzung zwischen dem WA 4 und WA 2.1

2.      Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für dem nordwestlichen Stallflügel (Neubau) im WA 4 bis an die Reithalle,

3.      Anpassung („Begradigung“) der westlichen und nordöstlichen Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche im WA 2.1

4.      Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche im WA 3 nördlich Haus 20 analog zu Haus 20

5.      Ausweisung einer weiteren Gemeinschaftsstellplatzanlage (GSt 2) im WA 3 südlich der Kurt-von-Plettenberg-Straße für das WA 1.7

6.      Streichung der überbaubaren Grundstücksfläche für das Wachhäuschen im WA 1.8

7.      Ausweisung von privaten Stellplätzen als WA in der Kurt-von-Plettenberg-Straße für das WA 4

8.      Konkretisierung der textlichen Festsetzung Nr. 10 zur Fläche „b“ bzgl. der zulässigen Breite der befestigten Fläche für das Fahrrecht

9.      Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Pappelallee um einen Radweg im Kreuzungsbereich Schlegelstraße – Pappeallee – Georg-Hermann-Allee (5 m Breite nach Süden von der derzeitigen Geltungsbereichsgrenze)

 

Dementsprechend sind die Anpassung der textlichen Festsetzungen und die Überarbeitung der Begründung einschließlich der Einarbeitung der Regelungen für den Schallschutz erfolgt

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam zu errichtende Erschließungsanlagen fest. Ihre Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.

Ebenso werden die Kosten des Bebauungsplanverfahrens durch das Treuhandvermögen getragen.

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Anlagen

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