Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0872

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gemäß § 81 Abs.1 GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung, im übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine Aufstellung der im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das 1. Halbjahr 2001 ist zur Kenntnis als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...