Beschlussvorlage - 08/SVV/0618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 22. November 2001

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Änderung der Satzung ergibt sich aus zwei aktuellen Sachverhalten:

 

  1. Der Beschluss der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 07.11.2001 war zum damaligen Zeitraum erforderlich wegen der Umstellung der Währung von DM in Euro. Somit betrafen Änderungen im Wesentlichen die Anlage Gebührentarif der Satzung. Im Folgenden trat nunmehr zu Tage, dass die entscheidende Bemessungsgrundlage der Tarif Nr. 7.2 für Verkaufswagen und –stände gänzlich fehlt. Hier handelt es sich um einen redaktionellen Fehler im Zusammenhang mit der o. g. Satzungsumstellung.

      Die jetzige Änderung in diesem Punkt umfasst folglich nur den notwendigen Zusatz der

      Bemessungsgrundlage „je angef. m² Grundfläche“.

 

  1. Dem Antrag 08/SVV/0202 zum Thema Gebührenbefreiung für Fahrradständer soll die vorliegende Satzungsänderung Rechnung tragen. Insofern wird die Tarif Nr. 11 durch Streichung der in Klammern beispielhaft aufgeführten Fahrradständer geändert. Zu beachten ist jedoch, dass eine Sondernutzungserlaubnis weiterhin erforderlich ist.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des redaktionellen Fehlers – Fehlen der Bemessungsgrundlage für die Sondernutzungsart Verkaufswagen und -stände – könnte es in Folge der Einlegung von Rechtsmitteln zu Einnahmeausfällen kommen. Deren Höhe kann folglich nicht benannt werden. Einnahmeausfälle in Bezug auf die Streichung von „Fahrradständern“ in der Tarif Nr. 11 sind nicht zu erwarten, da bereits in der Vergangenheit keine Sondernutzungsgebühr dafür erhoben worden ist.

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Anlagen

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