Beschlussvorlage - 08/SVV/0619
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Recht
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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Erläuterung
Begründung:
Die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen am
Amtsgericht und Landgericht Potsdam ist am 07. Mai 2008 beschlossen worden.
Die Vorschlagsliste enthält die doppelte Anzahl der
letztlich zu wählenden Schöffen. Die Schöffen werden von dem
Schöffenwahlausschuss bei dem Amtsgericht Potsdam gewählt.
Der Schöffenwahlausschuss wird durch einen Berufsrichter, einen Verwaltungsbeamten, der durch die Landesregierung bestimmt wird, und 7 Vertrauenspersonen besetzt.
Da der Amtsgerichtsbezirk Potsdam das Gebiet der
Landeshauptstadt Potsdam und einen Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark
umfasst, werden die Vertrauensleute von den jeweiligen Vertretungen nach dem
Verhältnis der Bevölkerungszahl aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes
gewählt. Die Landeshauptstadt Potsdam hat daher 4
Vertrauenspersonen zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder.
Vertrauenspersonen können diejenigen Personen sein, die die Voraussetzungen an das Amt eines Schöffen erfüllen. Da mit der Übernahme des Amtes einer Vertrauensperson und der Aufgabe der Wahl der Schöffen auch eine besondere Verantwortung verbunden ist, sollen Personen gewählt werden, die sich für das Amt beworben haben. Die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen erfüllen die an sie gestellten Erfordernisse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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