Beschlussvorlage - 08/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht und Landgericht Potsdam ist am 07. Mai 2008 beschlossen worden.

 

Die Vorschlagsliste enthält die doppelte Anzahl der letztlich zu wählenden Schöffen. Die Schöffen werden von dem Schöffenwahlausschuss bei dem Amtsgericht Potsdam gewählt.

 

Der Schöffenwahlausschuss wird durch einen Berufsrichter, einen Verwaltungsbeamten, der durch die Landesregierung bestimmt wird, und 7 Vertrauenspersonen besetzt.

 

Da der Amtsgerichtsbezirk Potsdam das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und einen Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark umfasst, werden die Vertrauensleute von den jeweiligen Vertretungen nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes gewählt. Die Landeshauptstadt Potsdam hat daher 4 Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.

 

Vertrauenspersonen können diejenigen Personen sein, die die Voraussetzungen an das Amt eines Schöffen erfüllen. Da mit der Übernahme des Amtes einer Vertrauensperson und der Aufgabe der Wahl der Schöffen auch eine besondere Verantwortung verbunden ist, sollen Personen gewählt werden, die sich für das Amt beworben haben. Die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen erfüllen die an sie gestellten Erfordernisse.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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