Beschlussvorlage - 08/SVV/0637
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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02.07.2008
|
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.
Mai 2008 beschlossen, die Einführung eines Geschwistertickets zu ermäßigten
Tarifen zu prüfen und bei positiver Prüfung die Satzung über die Erstattung von
Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der
Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 zu ändern.
In
der Landeshauptstadt Potsdam sind die Empfänger von Leistungen nach SGB II und
SGB XII sowie Schüler mit Behinderungen, die auf die Nutzung des
Schülerspezialverkehrs angewiesen sind, von der Zahlung eines Eigenanteils
befreit. Eine Staffelung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten nach der
Anzahl der zum Haushalt gehörenden Schulkinder gibt es bislang nicht.
Per
31. 12. 2006 gab es in der
LHP 397 Haushalte mit 3, 72 Haushalte mit 4 und 26 Haushalte mit mehr als 4 schulpflichtigen
Kindern. Somit sind insgesamt 495 Haushalte in der LHP kinderreich.
Um
für diese Familien die finanzielle Belastung, die durch den Eigenanteil an den
notwendigen Schülerfahrtkosten bisher entstanden ist, zu mindern, soll künftig
der Eigenanteil der Eltern ab dem 3. schulpflichtigen Kind nicht mehr als 15,00
€ pro Monat betragen.
Hierfür
sollen die vom Land vorgesehenen Zuwendungen für die Schülerbeförderung für die
Haushaltsjahre 2008 und 2009 eingesetzt werden. Die Zuwendungen werden den
Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt, wenn diese keine Kostenbeteiligung
der Schülerinnen und Schüler oder der Eltern minderjähriger Schülerinnen und
Schüler an den Schülerfahrtkosten verlangen oder diese – wie jetzt hier - nach sozialen Kriterien staffeln.
Der
Wegfall der Erstattungsvoraussetzung aus der Satzung vom 12. Juni 2006 „Besuch
der nächsterreichbaren bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform“
kommt hauptsächlich Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II („Arbeitslosengeld II) sowie auf
die sonstigen in § 7 Abs. 2 der Satzung angeführten sozialen Leistungen zugute,
deren Anträge bisher auf Grund der Nichterfüllung dieser
Erstattungsvoraussetzung nicht bewilligt werden konnten.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Folgende Aufwendungen könnten in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 entstehen:
Ermäßigung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten ab dem 3. Kind auf 15
€ pro Monat
Jahresschülerticket
: |
255,10 € |
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Jahresschülerticket
ermäßigt : |
180,00 € |
Elternanteil
ab dem 3. Kind pro Jahr |
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|
75,10 € |
Anteil
der LHP |
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HH mit
3 schulpflichtigen Kindern |
3. Kind |
insgesamt: |
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397 |
29.814,70 € |
29.814,70 € |
|
|
HH mit
4 schulpflichtigen Kindern |
3. Kind |
4. Kind |
insgesamt |
|
72 |
5.407,20 € |
5.407,20 |
10.814,40 € |
|
HH mit
5 schulpflichtigen Kindern |
3. Kind |
4. Kind |
5. Kind |
insgesamt |
26 |
1.952,60 € |
1.952,60 € |
1.952,60 € |
5.857,80 € |
insgesamt
für ein Haushaltsjahr |
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46.486,90 € |
anteilmäßig
Sept. - Dez. 2008 : |
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15.495,63 € |
Für den Mehraufwand werden die vom Land vorgesehenen Mittel für die Schülerbeförderung
in Höhe von 40 T€ für 2009 und anteilig 16,75 T€ für 2008
eingesetzt. Der Mehraufwand, der durch den Wegfall der
Erstattungsvoraussetzung „Besuch
der nächsterreichbaren bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform“
kann derzeit nicht beziffert werden.