Beschlussvorlage - 08/SVV/0637

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern  der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2008 beschlossen, die Einführung eines Geschwistertickets zu ermäßigten Tarifen zu prüfen und bei positiver Prüfung die Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 zu ändern.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam sind die Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII sowie Schüler mit Behinderungen, die auf die Nutzung des Schülerspezialverkehrs angewiesen sind, von der Zahlung eines Eigenanteils befreit. Eine Staffelung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Schulkinder gibt es bislang nicht.

 

Per 31. 12. 2006   gab es in der LHP 397 Haushalte mit 3, 72 Haushalte mit 4  und 26 Haushalte mit mehr als 4 schulpflichtigen Kindern. Somit sind insgesamt 495 Haushalte in der LHP kinderreich.

 

Um für diese Familien die finanzielle Belastung, die durch den Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten bisher entstanden ist, zu mindern, soll künftig der Eigenanteil der Eltern ab dem 3. schulpflichtigen Kind nicht mehr als 15,00 € pro Monat betragen.

 

Hierfür sollen die vom Land vorgesehenen Zuwendungen für die Schülerbeförderung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 eingesetzt werden. Die Zuwendungen werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt, wenn diese keine Kostenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler oder der Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler an den Schülerfahrtkosten verlangen oder diese – wie jetzt hier - nach sozialen Kriterien staffeln.

 

Der Wegfall der Erstattungsvoraussetzung aus der Satzung vom 12. Juni 2006 „Besuch der nächsterreichbaren bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform“ kommt hauptsächlich Familien mit Anspruch auf  Leistungen nach dem SGB II („Arbeitslosengeld II) sowie auf die sonstigen in § 7 Abs. 2 der Satzung angeführten sozialen Leistungen zugute, deren Anträge bisher auf Grund der Nichterfüllung dieser Erstattungsvoraussetzung nicht bewilligt werden konnten.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Folgende Aufwendungen könnten in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 entstehen:

 

Ermäßigung des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten ab dem 3. Kind auf 15 € pro Monat

 

Jahresschülerticket :

255,10 €

 

Jahresschülerticket ermäßigt :

180,00 €

Elternanteil ab dem 3. Kind pro Jahr

 

75,10 €

Anteil der LHP

 

 

 

 

 

HH mit 3 schulpflichtigen Kindern

3. Kind

insgesamt:

 

 

397

29.814,70 €

29.814,70 €

 

 

HH mit 4 schulpflichtigen Kindern

3. Kind

4. Kind

insgesamt

 

72

5.407,20 €

5.407,20

10.814,40 €

 

HH mit 5 schulpflichtigen Kindern

3. Kind

4. Kind

5. Kind

insgesamt

26

1.952,60 €

1.952,60 €

1.952,60 €

5.857,80 €

insgesamt für ein Haushaltsjahr

 

 

 

46.486,90 €

anteilmäßig Sept. - Dez. 2008 :

 

 

 

15.495,63 €

 

Für den Mehraufwand werden die vom Land vorgesehenen Mittel für die Schülerbeförderung

in Höhe von 40 T€ für 2009 und anteilig 16,75 T€ für 2008 eingesetzt. Der Mehraufwand, der durch den Wegfall der Erstattungsvoraussetzung  „Besuch der nächsterreichbaren bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform“ kann derzeit nicht beziffert werden.

Loading...