Antrag - 08/SVV/0604
Grunddaten
- Betreff:
-
Geltung der Baumschutzverordnung für die SPSG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, zu prüfen, wie die Befreiung der SPSG von der Potsdamer
Baumschutzverordnung rückgängig gemacht werden kann.
Das Ergebnis soll der
Stadtverordnetenversammlung im September 2008 mitgeteilt werden.
Erläuterung
Begründung:
Auch 2008 wurden auf Veranlassung der Schlösserstiftung z.B. im Park Babelsberg zahlreiche wertvolle und gesunde Altbäume gefällt. Auf Beschwerden von Anwohnerinnen und Bürgerinitiativen reagierte die Stadtverwaltung mit dem Hinweis, dass sie keinen Einfluss auf die Fällungen habe, weil die SPSG von der Anwendung der Baumschutzverordnung befreit ist.
In den letzten Jahren verstieß die SPSG mehrfach gegen geltendes Naturschutzrecht (Baumfällungen in der Brutzeit, Ausbringung von Herbiziden). Es ist zu bezweifeln, ob die hinreichende Sachkunde gegeben ist, die laut Potsdamer Baumschutzverordnung zwingende Voraussetzung zur Erteilung einer Befreiung von dieser Regelung ist.
Mit
unserem Antrag sollen die Einflussmöglichkeiten der Unteren Naturschutzbehörde
zurückgewonnen und der Grünverlust in den Anlagen der Schlösserstiftung
verringert werden.