Beschlussvorlage - 08/SVV/0642
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die anteilige-oder vollständige Übernahme von Kosten der Schulspeisung in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2008
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.
Mai 2008 beschlossen, dass die bestehende Satzung über die Kostenbeiträge zur
Schulspeisung der Landeshauptstadt Potsdam vom 18. Juli 2000 aufzuheben und
eine neue Satzung zu
erlassen ist. In der neuen Satzung sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt
werden:
- Die
LHP stellt für Kinder einkommensschwacher Eltern an Schultagen
vergünstigtes und in besonderen Härtefällen kostenloses Schulessen zur
Verfügung.
- Der
Eigenanteil der Berechtigten für das vergünstigte Schulessen soll 1 € pro
Portion nicht überschreiten.
- Berechtigte
im Sinne dieses Beschlusses sind Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die
ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an Schulen in Potsdam unterrichtet
werden, deren Eltern Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II,
SGB XII, dem AsylbLG (Leistungsempfänger) sind und Familien mit ähnlich
niedrigem Einkommen („Niedriglohnempfänger“).
- Darüber
hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, aus dem in besonderen
Härtefällen nach Stellungnahme der jeweiligen Schule kostenloses
Essen zur Verfügung gestellt wird.
Gegenüber der bisherigen Satzung über die Kostenbeiträge zur
Schulspeisung der Landeshauptstadt Potsdam vom 18. Juli 2000 verringert sich
der Eigenanteil der Eltern bedürftiger Schülerinnen und Schüler von bisher 1,02
€ in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und 1,28 € in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 auf
einheitlich 1,00 € pro Schulessen
in den Jahrgangsstufen 1 bis 10.
Weiterhin sind diese Eltern künftig nicht nur von der
„Vorkasse“ befreit, sie zahlen auf der Grundlage der Erklärung künftig
nur ihren Eigenanteil an den Kosten der Schulspeisung (1 € pro Mahlzeit) an die
Landeshauptstadt Potsdam. Der Caterer stellt der Landeshauptstadt
Potsdam den Endpreis in Rechnung.
Erstmals besteht entsprechend der neuen Satzung auch die
Möglichkeit, in besonderen Härtefällen den betroffenen Schülerinnen und
Schülern ein für die Eltern kostenfreies Schulessen zur Verfügung zu
stellen.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam stellt den
Schulleitern/ Schulleiterinnen entsprechende Hinweise zur Verfügung.
Auch die Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses zu
Monitoring und Evaluation befindet sich in der Vorbereitung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für den
Mehraufwand sind im Haushaltsplanentwurf für 2008 insgesamt 100.000 €
(Produkt/Konto 2430001/5318200 Zuschüsse für lfd. Zwecke natürliche Personen)
für die anteilige oder vollständige Übernahme der Kosten für die Schulspeisung
bedürftiger Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,2 kB
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