Beschlussvorlage - 08/SVV/0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die anteilige oder vollständige Übernahme von Kosten der Schulspeisung in der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2008 beschlossen, dass die bestehende Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung der Landeshauptstadt Potsdam vom 18. Juli 2000 aufzuheben und eine neue Satzung zu erlassen ist. In der neuen Satzung sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

 

  1. Die LHP stellt für Kinder einkommensschwacher Eltern an Schultagen vergünstigtes und in besonderen Härtefällen kostenloses Schulessen zur Verfügung.
  2. Der Eigenanteil der Berechtigten für das vergünstigte Schulessen soll 1 € pro Portion nicht überschreiten.
  3. Berechtigte im Sinne dieses Beschlusses sind Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die ihren Wohnsitz in Potsdam haben und an Schulen in Potsdam unterrichtet werden, deren Eltern Bezieher von regelmäßigen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem AsylbLG (Leistungsempfänger) sind und Familien mit ähnlich niedrigem Einkommen („Niedriglohnempfänger“).
  4. Darüber hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, aus dem in besonderen Härtefällen nach Stellungnahme der jeweiligen Schule kostenloses Essen zur Verfügung gestellt wird.

 

 

Gegenüber der bisherigen Satzung über die Kostenbeiträge zur Schulspeisung der Landeshauptstadt Potsdam vom 18. Juli 2000 verringert sich der Eigenanteil der Eltern bedürftiger Schülerinnen und Schüler von bisher 1,02 € in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und 1,28 € in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 auf einheitlich  1,00 € pro Schulessen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10.

 

Weiterhin sind diese Eltern künftig nicht nur von der „Vorkasse“ befreit, sie zahlen auf der Grundlage der Erklärung künftig nur ihren Eigenanteil an den Kosten der Schulspeisung (1 € pro Mahlzeit) an die Landeshauptstadt Potsdam. Der Caterer stellt der Landeshauptstadt Potsdam den Endpreis in Rechnung.

 

Erstmals besteht entsprechend der neuen Satzung auch die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein für die Eltern kostenfreies Schulessen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam stellt den Schulleitern/ Schulleiterinnen entsprechende Hinweise zur Verfügung.

 

Auch die Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses zu Monitoring und Evaluation befindet sich in der Vorbereitung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Mehraufwand sind im Haushaltsplanentwurf für 2008 insgesamt 100.000 € (Produkt/Konto 2430001/5318200 Zuschüsse für lfd. Zwecke natürliche Personen) für die anteilige oder vollständige Übernahme der Kosten für die Schulspeisung bedürftiger Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

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Anlagen

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