Anfrage - 08/SVV/0691

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei Registrierung im Einwohnermeldeamt, besteht die Möglichkeit, durch Ausfüllen eines Zusatzformulars, seine persönlichen Daten gesondert schützen zu lassen, bzw. die Weitergabe an Dritte auszuschließen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Sind in diesem Fall auch die von Bürgern durch Antrag besonders geschützten Daten im Internet online abrufbar gewesen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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