Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0694
Grunddaten
- Betreff:
-
Toilette im Schilfhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
02.07.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Wie in vergleichbaren anderen
Situationen gilt zunächst, dass die Einrichtung einer öffentlichen Toilette als
städtische Eigeninvestition an den mangelnden verfügbaren Mitteln sowohl für
die Investition wie auch für die laufende Unterhaltung scheitert.
Regelmäßig kommt deshalb – wie zuvor
bei verschiedenen anderen Standorten - nur die Prüfung in Betracht, ob dem
postulierten Bedarf durch Aufstellung einer Toilette durch den privaten Partner
der Landeshauptstadt Potsdam Rechnung getragen werden kann.
Die Errichtung öffentlicher
Toiletten ist entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt gegenüber dem privaten Betreiber durch die Ausweisung von
Werbestandorten für großflächige Werbeanlagen zu kompensieren.
Bereits in der Vergangenheit haben
mehrfach Prüfungen aus unterschiedlichem Anlass, sei es bei erforderlichen
Umsetzungen genehmigter Werbeanlagen auf Grund von Straßenbauarbeiten bzw. auch
bei Prüfaufträgen seitens der SVV (z.B. DS 08/SVV/0230 und DS 08/SVV/0285 –
öffentliche Toilette im Kirchsteigfeld) ergeben, dass im Stadtgebiet keine
geeigneten und zulässigen Standorte für diese Werbeanlagen mehr zu finden sind,
die zugleich den werbewirtschaftlichen Anforderungen des Betreibers gerecht
würden.
Wie bei vorhergehenden
Prüfungsanlässen kann deshalb auch für den aktuell nachgefragten Standort
Schilfhof keine realistische Aussicht auf ein positives Prüfungsergebnis
bestehen.
Weil zudem alles dafür spricht, dass
auch in anderen Wohngebietszentren oder ähnlich gelagerten zentralen Bereichen
das Angebot einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage wünschenswert wäre,
sollte es vor diesem Hintergrund aus Sicht der Verwaltung vermieden werden, die
Hoffnung zu wecken, es könne hier (und in der Folge auch in anderen
gleichgelagerten zentralen Bereichen) gelingen, über die Kompensationsfinanzierung
mit Werbeanlagen eine breiter gestreute Versorgung mit öffentlichen
Toilettenanlagen zu sichern.