Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis des zur Prüfung der Notwendigkeit einer weitergehenden Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführten Anhörungsverfahrens kann Folgendes festgestellt werden:

 

Im betreffenden Abschnitt des Kuhforter Damm wurden die Belange der Verkehrssicherheit mit der bereits vorhandenen Reduzierung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h und einer Beschilderung mit dem Gefahrzeichen 138 (Radfahrer kreuzen) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausreichend berücksichtigt.

 

Für eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 60km/h fehlen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Derartige Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen, auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen. Da aus den vorliegenden Anhörungsergebnissen, speziell aus denen der Polizei hervorgeht, dass für diesen Straßenbereich keine besonderen Auffälligkeiten in Form von Verkehrsunfällen oder Verkehrsgefährdungen bekannt sind, ist dies hier nicht der Fall. Ein mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit fahrender Kraftfahrer kann die im Antrag benannten Radfahrer rechtzeitig wahrnehmen und sein Fahrverhalten entsprechend einrichten.

 

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Erläuterung

 

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