Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.04.2008 beschlossen, dass eine veränderte Rahmenplanung für Hermannswerder vorzulegen sei, die eine Wiederherstellung des Uferrundwegs auf dem südlichen Teil der Insel ermögliche. Die Mitteilungsvorlage dient der Zwischeninformation.

 

Die Hoffbauer-Stiftung hat in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung (damals Stadtplanungsamt), im Jahr 1996 den „Rahmenplan Hermannswerder“ für das Stiftungsgelände vorgelegt. In dem Entwicklungskonzept ist ein Rundweg durch den südlichen Teil der Halbinsel enthalten.

Der „Rahmenplan Hermannswerder“ gehört zu dem zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Hoffbauer-Stiftung abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag, dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.09.1998 zugestimmt hat (DS 98/0668/1).

 

Unter anderem wegen der inzwischen auf dem Stiftungsgelände realisierten baulichen Maßnahmen und wegen gegebenenfalls veränderter Entwicklungsperspektiven wäre es sinnvoll, den „Rahmenplan Hermannswerder“ zu aktualisieren. Der schon existierende Fußweg und der geplante Rundweg berücksichtigen die in der Uferzone bestehenden Biotope (z.B. Röhrichtgesellschaften).

 

Die zukünftige Führung eines Uferrundweges müsste in der Aktualisierung des „Rahmenplans Hermannswerder“ auch hinsichtlich der vorhandenen naturräumlichen Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, Wasserschutzzone II) insbesondere im Süden der Halbinsel geprüft werden.

 

Perspektivisch könnte der Uferrundweg über die Halbinsel Hermannswerder mit dem bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Havel (Vorderkappe) in Richtung Leipziger Straße, Wasserwerksgelände, Speicherstadt bis in die Nutheauen an der Langen Brücke verbunden werden.

 

Da die erforderlichen Personalkapazitäten gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen, ist zunächst entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung eine Einordnung der Maßnahme in die Prioritäten erforderlich. Bei Aufnahme der Planung müsste in Gesprächen mit der Hoffbauer-Stiftung geklärt werden, ob die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Thematik besteht und wer die Kosten zunächst für die Aktualisierung des „Rahmenplans Hermannswerder“ und später für die Umsetzung der Maßnahmen übernehmen könnte.

 

Im Zuge der für Ende 2008 vorgesehenen Vorlage zur Aktualisierung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge zur Einordnung machen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage selbst dient der Information und initiiert noch keine finanziellen Kosten.

 

In Gesprächen mit der Hoffbauer-Stiftung ist auch zu klären, wer die Kosten für die Erarbeitung einer Aktualisierung der Rahmenplanung für das Stiftungsgelände übernimmt und wer bei Umsetzung der gewünschten Maßnahmen die Herstellung des Uferrundwegs finanziert.

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