Beschlussvorlage - 08/SVV/0759
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 "Am Silbergraben", Grundstück Trebbiner Straße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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28.08.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
1. Kurzeinführung Anlage 1 ( 1 Seite)
2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans
mit Begründung Anlage 2 (6 Seiten, 1 Plan in 2 Teilen)
Anlass
für diese Beschlussvorlage
Der Bebauungsplan Nr. 51-1“Am Silbergraben“ ist mit
amtlicher Bekanntmachung vom 28.12.2005 in Kraft gesetzt worden. Er enthält auf
den Grundstücken nördlich des Friedhofs zwischen der Straße Am Silbergraben und
Trebbiner Straße die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Auf dem
Grundstück Trebbiner Straße 24 wurde bereits in den 90iger Jahren ein Autohaus
errichtet.
Wegen des Bestandschutzes und des Ziels der
Bebauungsplanung, die Folgenutzung des Grundstückes der Umgebung anzupassen,
war das Grundstück im Zuge der Bebauungsplanung in das allgemeine Wohngebiet integriert worden.
Im Zuge der Realisierung der Planung des Bebauungsplanes Nr.
51-1 „Am Silbergraben“ hat sich herausgestellt, dass das vorhandene Autohaus,
ehemals Brehm, einen “Störfaktor“ in dem als allgemeines Wohngebiet
ausgewiesenen Gebiet darstellt, zugleich jedoch auch einem im Sinne der Nutzungsmischung
durchaus integrierbaren Betrieb.. Es erwies sich als erforderlich, die
Festsetzung zu dem Grundstück so zu gestalten, dass von der bestehenden Nutzung
des Grundstückes keine Störungen ausgehen, welche die nunmehr heranrückende
Wohnbebauung tangieren könnten, und dabei dem Gewerbebetrieb den Bestand und
die Optionen der verträglichen Entwicklung zu sichern.
Beteiligungsverfahren
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt worden. Als von der Änderung betroffene Behörde wurde das Landesumweltamt Brandenburg beteiligt.
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat sich niemand am Verfahren beteiligt und es ist keine Stellungnahme eingegangen.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 10.4. und 18.12.2007 sowie vom 11.6.2008 hat das Landesumweltamt jeweils Stellungnahmen zum Immissionsschutz gegeben. Da diese Stellungnahmen Berücksichtigung bei der Planung gefunden haben, bedurfte es keiner Abwägungsentscheidung.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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