Beschlussvorlage - 08/SVV/0759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben“, Grundstück Trebbiner Straße 24 (siehe Anlagen).

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Erläuterung

Anlage 1

 

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

1.            Kurzeinführung                                                                       Anlage 1 ( 1 Seite)

2.            Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans

            mit Begründung                                             Anlage 2 (6 Seiten, 1 Plan in 2 Teilen)

 

 

Anlass für diese Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 51-1“Am Silbergraben“ ist mit amtlicher Bekanntmachung vom 28.12.2005 in Kraft gesetzt worden. Er enthält auf den Grundstücken nördlich des Friedhofs zwischen der Straße Am Silbergraben und Trebbiner Straße die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Auf dem Grundstück Trebbiner Straße 24 wurde bereits in den 90iger Jahren ein Autohaus errichtet.

Wegen des Bestandschutzes und des Ziels der Bebauungsplanung, die Folgenutzung des Grundstückes der Umgebung anzupassen, war das Grundstück im Zuge der Bebauungsplanung  in das allgemeine Wohngebiet integriert worden.

Im Zuge der Realisierung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ hat sich herausgestellt, dass das vorhandene Autohaus, ehemals Brehm, einen “Störfaktor“ in dem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Gebiet darstellt, zugleich jedoch auch einem im Sinne der Nutzungsmischung durchaus integrierbaren Betrieb.. Es erwies sich als erforderlich, die Festsetzung zu dem Grundstück so zu gestalten, dass von der bestehenden Nutzung des Grundstückes keine Störungen ausgehen, welche die nunmehr heranrückende Wohnbebauung tangieren könnten, und dabei dem Gewerbebetrieb den Bestand und die Optionen der verträglichen Entwicklung zu sichern.

 

Beteiligungsverfahren

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt worden. Als von der Änderung betroffene Behörde wurde das Landesumweltamt Brandenburg beteiligt.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat sich niemand am Verfahren beteiligt und es ist keine Stellungnahme eingegangen.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Mit Schreiben vom 10.4. und 18.12.2007 sowie vom 11.6.2008 hat das Landesumweltamt jeweils Stellungnahmen zum Immissionsschutz gegeben.  Da diese Stellungnahmen Berücksichtigung bei der Planung gefunden haben, bedurfte es keiner Abwägungsentscheidung.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus der Beschlussfassung resultieren keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam, da das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan verwaltungsintern erarbeitet wird und die Umsetzung der Planung durch den Eigentümer erfolgt.

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Anlagen

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