Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, zu prüfen, ob der Rad- und Fußgängerverkehr in der Leipziger Straße auf Höhe der Speicherstadt als jeweils einseitige Nutzung des Bürgersteigs realisiert werden kann.

 

Im Zuge einer veränderten Verkehrsführung ab August 2008, wird im Rahmen der Baumaßnahme “Speicherstadt“ in der Leipziger Straße eine Einbahnstraße in stadteinwärtiger Richtung eingerichtet. Damit werden zur Sicherheit des Schulweges in dem genannten Bereich eigenständige Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen zur Verfügung gestellt. Dies ist möglich, da der Kfz-Verkehr in der Einbahnstraße einstreifig geführt wird und somit in beiden Richtungen Radfahrstreifen markiert werden können. So ist eine sichere Führung des Radverkehrs auch im Bereich der Speicherstadt gewährleistet.

 

Für die Fußgänger stehen nach wie vor die schon bisher vorhandenen Gehwegbereiche zur Verfügung. Eine jeweils einseitige Nutzung des Bürgersteigs durch Fußgänger bzw. Radfahrer ist daher nicht nötig. Vor dem Hintergrund der beginnenden und geplanten Entwicklung der Speicherstadt ist eine einseitige Nutzung der Wege durch verschiedene Verkehrsarten zudem nicht ausreichend.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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