Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat den FB Grün- und Verkehrsflächen mit der Prüfung beauftragt,  wie die desolaten Straßenverhältnisse in den Bereichen

 

1.      Zufahrt Klinikum Ernst-von-Bergmann, Charlottenstraße von Berliner Straße bis Krankenhausvorfahrt und

 

2.      Zufahrt St. Josefs Krankenhaus, Lennéstraße von Zeppelinstraße bis Zimmerstraße und Zimmerstraße bis Krankenhausvorfahrt

 

zu beseitigen sind.

 

Im Ergebnis ist festzustellen:

 

In Abstimmung mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH sind neben dem Straßenausbau auch die unterirdischen Trink- und Abwasseranlagen in einer koordinierten Baumaßnahme der Landeshauptstadt Potsdam und der Energie und Wasser Potsdam GmbH zu erneuern. Dies führt zu Einsparungen beim Leitungs- und Straßenbau und ist Vorraussetzung für eine optimale Umsetzung der Maßnahmen.

 

Als Fahrbahnbelag kommt nur ein emissionsarmer Belag in Frage.

 

Die Maßnahmen sollen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Vorraussetzungen 2012/2013 umgesetzt werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Straßenausbau handelt sich hier um straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen, d.h., 75% der Straßenbaukosten in Anlieger- bzw. 50% in Haupterschließungsstraßen werden auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.

 

 

Es ist von folgenden Kosten auszugehen:

 

Zufahrt Klinikum Ernst-von-Bergmann

 

Investitionskosten                                                       550.000 €

Straßenbaubeiträge Anlieger:                                     412.500 €

Eigenanteil Stadt:                                                              137.500 €

 

Zufahrt St. Josefs Krankenhaus

 

Investitionskosten                                                       660.000 €

Straßenbaubeiträge Anlieger:                                     330.000 €

Eigenanteil Stadt:                                                   330.000 €

 

Aufgrund fehlender Investitionsbudgets können die Planungen frühestens 2010/2011 und die Umsetzung der Maßnahmen vorbehaltlich der Prioritätenentscheidung in den Jahren 2012/2013 erfolgen. Der Investitionsplan des FB Grün- und Verkehrsflächen schließt bei Beibehaltung der Eigenmittelobergrenze eine frühere Finanzierung aus. Im Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungskonzept 2009 bis 2013 können die EWP- Maßnahmen aufgenommen werden.

 

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