Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0652
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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28.08.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss die Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz einen Lärmaktionsplan bis zum 18.7. 2008 aufstellen, da sich in Potsdam Hauptverkehrsstrassen mit einem Verkehrsaufkommen von 6. Mill. KfZ pro Jahr befinden.
Im
nun vorliegenden Entwurf sind u.a.
Maßnahmen zur Lärmminderung
beschrieben, die langfristige
Strategie
des Aktionsplans dargestellt sowie Kosten-Nutzen-Analysen aufgezeigt.
Der Lärmaktionsplan ist ein Rahmenkonzept, welches in der
Fortführung durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und
planerischen Voraussetzungen geprüft und untersetzt werden muss. Er ist bei bedeutsamer Entwicklung für die Lärmsituation,
ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung, zu
überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Es ist vorgesehen in der LH
Potsdam die Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung zu verknüpfen und damit
Synergieeffekte anzustreben.
Gemäß §
47d Abs. 3 ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen
und deren Mitwirkung zu ermöglichen. Für Potsdam ist das im August 2008
vorgesehen. Der endgültige Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt wird im
September 2008 vorgelegt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Aufwendungen für die Planung des
Lärmaktionsplanes sind im Produkt „Aktions- und Luftreinhalteplan“ im Haushalt
2008 ff. mit enthalten.
Die zur
Umsetzung des Planes erforderlichen Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmebündel sind
zukünftig jeweils durch Gremienentscheidung gesondert herbeizuführen und stehen
unter dem Haushaltsvorbehalt für die angegebenen Zeiträume.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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265,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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237,7 kB
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