Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss die Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz einen Lärmaktionsplan bis zum 18.7. 2008 aufstellen, da sich in Potsdam Hauptverkehrsstrassen mit einem Verkehrsaufkommen von 6. Mill. KfZ pro Jahr befinden.

Im nun  vorliegenden Entwurf sind u.a. Maßnahmen zur Lärmminderung  beschrieben, die langfristige

Strategie des Aktionsplans dargestellt sowie Kosten-Nutzen-Analysen aufgezeigt.

Der Lärmaktionsplan ist ein Rahmenkonzept, welches in der Fortführung durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen geprüft und untersetzt werden muss. Er ist bei bedeutsamer Entwicklung für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung, zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Es ist vorgesehen in der LH Potsdam die Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung zu verknüpfen und damit Synergieeffekte anzustreben.

Gemäß § 47d Abs. 3 ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen und deren Mitwirkung zu ermöglichen. Für Potsdam ist das im August 2008 vorgesehen. Der endgültige Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt wird im September 2008 vorgelegt.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen für die Planung des Lärmaktionsplanes sind im Produkt „Aktions- und Luftreinhalteplan“ im Haushalt 2008 ff. mit enthalten.

Die zur Umsetzung des Planes erforderlichen Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmebündel sind zukünftig jeweils durch Gremienentscheidung gesondert herbeizuführen und stehen unter dem Haushaltsvorbehalt für die angegebenen Zeiträume.

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Anlagen

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