Beschlussvorlage - 08/SVV/0804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der  Arbeitsgruppenleiter Untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde,

 

Herr Glenn Jankowski

 

wird in den Verwaltungsrat der HWG Havelländische Wasser Beteiligungs-GmbH entsandt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gesellschaft HWG Havelländische Wasser Beteiligungs-GmbH wurde 1993 mit einem Stammkapital von 100 TDM von der Potsdamer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (PWA) im Zuge der Entflechtung gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Potsdam.

 

Die LHP hält einen Stammkapitalanteil an der HWG i.H.v. 17,5%.

 

Derzeitig beschränkt sich die tatsächliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft i.W. auf das Halten der Beteiligung an der Firma HWG Havelländische Wasser GmbH & Co. KG und auf die Vermietung von Geländeflächen, einer Lagerhalle sowie von Büro-, Labor- und Werkstatträumen an die HWG Havelländische Wasser GmbH & Co KG sowie die Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH sowie auf die Vermietung von Räumen in Neuruppin an verschiedene Unternehmen. Daneben betreibt die Gesellschaft eine Objektbewirtschaftung.

 

Im Jahr 2006 (der Jahresabschluss 2007 liegt noch nicht vor) waren folgende Gesellschafter an der HWG beteiligt:

 

Gesellschafter

Stammeinlage (€)

Geschäfts-anteile (%)

WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste mbH & Co KG

74.086,18

28,98

Landeshauptstadt Potsdam

44.840,30

17,54

Stadt Brandenburg a.d. Havel

34.103,17

13,34

Märkischer Wasser- und Abwasserzweckverband MAWV

16.054,57

6,28

Stadt Hennigsdorf

13.089,07

5,12

Zweckverband Rathenow

11.401,81

4,46

Zweckverband "Der Teltow"

8.743,09

3,42

Stadt Luckenwalde

8.231,30

3,22

Stadtwerke Neuruppin GmbH

7.873,89

3,08

Stadt Oranienburg

7.567,12

2,96

Zweckverband Havelland

7.209,22

2,82

Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverband, Region Ludwigsfelde (WARL)

6.391,15

2,50

Verband Jüterbog-Fläming

5.470,82

2,14

Zweckverband Werder-Havelland

5.317,44

2,08

Zweckverband Pritzwalk

5.266,31

2,06

 

255.645,94

100,00

 

Geschäftsführerin der HWG ist seit März diesen Jahres Frau Heike Jäger. Die Gesellschaft beschäftigt einen Mitarbeiter.

 

Aus strategischer Sicht, auch unter Beachtung der Ergebnisse der Portfolioanalyse, ist die HWG-Beteiligung der LHP u.E. nicht notwendig, da die Leistungen der HWG-Gruppe entweder bereits durch die EWP selbst durchgeführt werden bzw. aber auch durch Dritte erledigt werden könnten.

Problematisch ist, dass gemäß § 16 Abs. 1 des derzeitig gültigen Gesellschaftsvertrages (GV) zwar jeder Gesellschafter berechtigt ist, die Gesellschaft zu kündigen. Die Kündigung jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Jahren zum Ende eines Kalenderjahres ausgesprochen werden kann, frühestens mit Wirkung zum 31.12.2013.

 

 

Bislang differierten die unterschiedlichen Interessenslagen der Gesellschafter, aufgrund von aufgetretenen Probleme im Unternehmensverbund HWG beabsichtigt dieser nunmehr sich im Wesentlichen auf das am ehesten zukunftsträchtige Geschäft – Laborleistungen – zu konzentrieren.

 

Die wesentlichen Kennzahlen der HWG:

 

Bilanzkennziffern

2006

- in € -

2005

- in T€ -

2004

- in T€ -

2003

- in T€ -

2002

- in T€ -

Bilanzsumme

11.823.430

12.209

12.345

14.211

13.416

Anlagevermögen

11.531.289

11.549

11.818

11.878

11.425

Umlaufvermögen

    davon Forderungen und sonstige

    Vermögensgegenstände

    davon Kassenbestand, Guthaben

    bei Kreditinstituten

273.182

 

223.516

 

49.666

645

 

212

 

433

508

 

111

 

397

2.317

 

1.272

 

1.045

1.989

 

346

 

1.643

Eigenkapital

11.318.263

11.616

11.840

13.287

13.179

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0

0

0

0

0

 

GuV-Kennziffern

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

518.687

476

527

528

667

Gesamtertrag

831.008

564

605

1.188

966

Gesamtaufwand

1.509.053

789

1.106

1.080

841

Jahresgewinn/-verlust (-)

-678.045

-225

-447

108

125

 

Sonstige Angaben

 

 

 

 

 

Zuschuss Landeshauptstadt Potsdam

0

0

0

0

0

Gewinnabführung an Landeshauptstadt Potsdam

 

0

 

0

 

138

 

0

 

0

Personalbestand im Durchschnitt (ohne Geschäftsführer)

1

1

0

0

1

Auszubildende im Berichtsjahr

0

0

0

0

0

 

 

Die Gesellschaft hat gem. § 9 GV einen Verwaltungsrat, der aus 7 Mitgliedern besteht. Gesellschafter, die allein oder gemeinsam handelnd mit anderen Gesellschaftern mindestens 15% des Stammkapitals der Gesellschaft halten, sind berechtigt, ein Mitglied des Verwaltungsrates zu bestimmen.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht entsprechend bestimmt worden sind. Gem. § 9 Ziff. 17 GV ist der Verwaltungsrat jedoch kein Aufsichtsrat im Sinne gesetzlicher Regelungen.

 

Die LHP hat seit geraumer Zeit kein Verwaltungsratsmitglied benannt. In der letzten Gesellschafterversammlung der HWG wurde die LHP gebeten, ein Verwaltungsratsmitglied zu entsenden.

Damit bestände die Möglichkeit, mehr Einfluss durch die LHP auf das Unternehmen auszuüben, da z.B. gemäß § 11 Abs. 1 GV der Verwaltungsrat über den Wirtschaftsplan sowie die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung entscheidet.

 

Nach § 104 Abs. 1 GO bzw. § 97 Abs. 1 BbgKVerf vertritt der OBM die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit, er kann einen Beschäftigten der Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.

 

Gem. § 97 Abs. 3, 4 BbgKVerf sollen – soweit Beschäftigte der Gemeinde für die Vertretung in rechtlich selbständigen Unternehmen benannt werden - der für das Finanzwesen oder der für den betroffenen Fachbereich zuständige Beschäftigte berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat sollen jederzeit Mitglieder angehören die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen.

 

Da der Unternehmensverbund auf wasserwirtschaftlichem Gebiet tätig ist, wird daher vorgeschlagen, dass das von der LHP zu benennende Verwaltungsratsmitglied aus dem zuständigen Fachbereich, hier der Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde, der Arbeitsgruppenleiter Herrn Glenn Jankowski, seitens der LHP in den Verwaltungsrat entsendet wird.

 

 

Grundsätzlich bedarf nach § 35 Abs. 2 Ziff.6 GO bzw. § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf  die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen der Entscheidung der SVV.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

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