Beschlussvorlage - 08/SVV/0804
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der HWG Havelländische Wasser Beteiligungs-GbmH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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10.09.2008
|
Erläuterung
Begründung:
Die Gesellschaft HWG Havelländische Wasser Beteiligungs-GmbH wurde 1993 mit einem Stammkapital von 100 TDM von der Potsdamer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (PWA) im Zuge der Entflechtung gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Potsdam.
Die LHP hält einen Stammkapitalanteil an der HWG i.H.v. 17,5%.
Derzeitig beschränkt sich die tatsächliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft i.W. auf das Halten der Beteiligung an der Firma HWG Havelländische Wasser GmbH & Co. KG und auf die Vermietung von Geländeflächen, einer Lagerhalle sowie von Büro-, Labor- und Werkstatträumen an die HWG Havelländische Wasser GmbH & Co KG sowie die Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH sowie auf die Vermietung von Räumen in Neuruppin an verschiedene Unternehmen. Daneben betreibt die Gesellschaft eine Objektbewirtschaftung.
Im Jahr 2006 (der Jahresabschluss 2007 liegt noch nicht vor)
waren folgende Gesellschafter an der HWG beteiligt:
Gesellschafter |
Stammeinlage (€) |
Geschäfts-anteile (%) |
WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche
Dienste mbH & Co KG |
74.086,18 |
28,98 |
Landeshauptstadt Potsdam |
44.840,30 |
17,54 |
Stadt Brandenburg a.d. Havel |
34.103,17 |
13,34 |
Märkischer Wasser- und Abwasserzweckverband
MAWV |
16.054,57 |
6,28 |
Stadt Hennigsdorf |
13.089,07 |
5,12 |
Zweckverband Rathenow |
11.401,81 |
4,46 |
Zweckverband "Der Teltow" |
8.743,09 |
3,42 |
Stadt Luckenwalde |
8.231,30 |
3,22 |
Stadtwerke Neuruppin GmbH |
7.873,89 |
3,08 |
Stadt Oranienburg |
7.567,12 |
2,96 |
Zweckverband Havelland |
7.209,22 |
2,82 |
Wasserver- und
Abwasserentsorgungszweckverband, Region Ludwigsfelde (WARL) |
6.391,15 |
2,50 |
Verband Jüterbog-Fläming |
5.470,82 |
2,14 |
Zweckverband Werder-Havelland |
5.317,44 |
2,08 |
Zweckverband Pritzwalk |
5.266,31 |
2,06 |
|
255.645,94 |
100,00 |
Geschäftsführerin der HWG ist seit März diesen Jahres Frau Heike Jäger. Die Gesellschaft beschäftigt einen Mitarbeiter.
Aus strategischer Sicht, auch unter Beachtung der Ergebnisse
der Portfolioanalyse, ist die HWG-Beteiligung der LHP u.E. nicht notwendig, da
die Leistungen der HWG-Gruppe entweder bereits durch die EWP selbst
durchgeführt werden bzw. aber auch durch Dritte erledigt werden könnten.
Problematisch ist, dass gemäß § 16 Abs. 1 des derzeitig
gültigen Gesellschaftsvertrages (GV) zwar jeder Gesellschafter berechtigt ist,
die Gesellschaft zu kündigen. Die Kündigung jedoch nur unter Einhaltung einer
Frist von 3 Jahren zum Ende eines Kalenderjahres ausgesprochen werden kann,
frühestens mit Wirkung zum 31.12.2013.
Bislang differierten die unterschiedlichen Interessenslagen der Gesellschafter, aufgrund von aufgetretenen Probleme im Unternehmensverbund HWG beabsichtigt dieser nunmehr sich im Wesentlichen auf das am ehesten zukunftsträchtige Geschäft – Laborleistungen – zu konzentrieren.
Die wesentlichen Kennzahlen der HWG:
Bilanzkennziffern |
2006 - in € - |
2005 - in T€ - |
2004 - in T€ - |
2003 - in T€ - |
2002 - in T€ - |
Bilanzsumme |
11.823.430 |
12.209 |
12.345 |
14.211 |
13.416 |
Anlagevermögen |
11.531.289 |
11.549 |
11.818 |
11.878 |
11.425 |
Umlaufvermögen davon Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände davon Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
273.182 223.516 49.666 |
645 212 433 |
508 111 397 |
2.317 1.272 1.045 |
1.989 346 1.643 |
Eigenkapital |
11.318.263 |
11.616 |
11.840 |
13.287 |
13.179 |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
GuV-Kennziffern
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
518.687 |
476 |
527 |
528 |
667 |
Gesamtertrag |
831.008 |
564 |
605 |
1.188 |
966 |
Gesamtaufwand |
1.509.053 |
789 |
1.106 |
1.080 |
841 |
Jahresgewinn/-verlust (-) |
-678.045 |
-225 |
-447 |
108 |
125 |
Sonstige Angaben
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|
|
Zuschuss Landeshauptstadt
Potsdam |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gewinnabführung an
Landeshauptstadt Potsdam |
0 |
0 |
138 |
0 |
0 |
Personalbestand im
Durchschnitt (ohne Geschäftsführer) |
1 |
1 |
0 |
0 |
1 |
Auszubildende im Berichtsjahr |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Gesellschaft hat gem. § 9 GV einen Verwaltungsrat, der
aus 7 Mitgliedern besteht. Gesellschafter, die allein oder gemeinsam
handelnd mit anderen Gesellschaftern mindestens 15% des Stammkapitals
der Gesellschaft halten, sind berechtigt, ein Mitglied des
Verwaltungsrates zu bestimmen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die
Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht entsprechend bestimmt
worden sind. Gem. § 9 Ziff. 17 GV ist der Verwaltungsrat jedoch kein
Aufsichtsrat im Sinne gesetzlicher Regelungen.
Die LHP hat seit geraumer Zeit kein Verwaltungsratsmitglied
benannt. In der letzten Gesellschafterversammlung der HWG wurde die LHP
gebeten, ein Verwaltungsratsmitglied zu entsenden.
Damit bestände die Möglichkeit, mehr Einfluss durch die LHP
auf das Unternehmen auszuüben, da z.B. gemäß § 11 Abs. 1 GV der Verwaltungsrat
über den Wirtschaftsplan sowie die mittelfristige Finanz- und
Investitionsplanung entscheidet.
Nach § 104 Abs. 1 GO bzw. § 97 Abs. 1 BbgKVerf vertritt der
OBM die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem der
Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ eines Unternehmens mit eigener
Rechtspersönlichkeit, er kann einen Beschäftigten der Gemeinde mit der
Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.
Gem. § 97 Abs. 3, 4 BbgKVerf sollen – soweit Beschäftigte
der Gemeinde für die Vertretung in rechtlich selbständigen Unternehmen benannt
werden - der für das Finanzwesen oder der für den betroffenen Fachbereich
zuständige Beschäftigte berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat sollen
jederzeit Mitglieder angehören die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen.
Da der Unternehmensverbund auf wasserwirtschaftlichem Gebiet
tätig ist, wird daher vorgeschlagen, dass das von der LHP zu benennende
Verwaltungsratsmitglied aus dem zuständigen Fachbereich, hier der Arbeitsgruppe
Untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde, der Arbeitsgruppenleiter Herrn
Glenn Jankowski, seitens der LHP in den Verwaltungsrat entsendet wird.
Grundsätzlich bedarf nach § 35 Abs. 2 Ziff.6 GO bzw. § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen der Entscheidung der SVV.