Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0809
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmeplanung nördliche Templiner Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Maßnahmeplanung nördliche Templiner Vorstadt
Die Maßnahmeplanung für die nördliche Templiner Vorstadt
zeigt aktuelle Defizite sowie perspektivisch gegebene Handlungsmöglichkeiten
und –erfordernisse auf. Sie dokumentiert auf verschiedenen Handlungsfeldern die
zu ergreifenden Maßnahmen und dient somit als Grundlage für nach-folgende, noch
erforderliche Durchführungsplanungen.
Vor dem Hintergrund des z.T. erheblichen Aufwandes ist von einer
längerfristigen und schrittweisen Umsetzung auszugehen.
Erläuterung
Kurzeinführung
Auftrag der
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2007 den Oberbürgermeister
beauftragt, für den Bereich der Templiner Vorstadt eine Maßnahmeplanung zu
erarbeiten, in der Aussagen zu folgenden Themen enthalten sein sollen:
- Sicherung
des öffentlichen Uferweges vom Wasserwerk bis zum Fähranleger
Hermannswerder unter Berücksichtigung der ehemals realisierten Planung von
Fritsch und Kölle, einschließlich Zuwegungen.
- Wiederbelebung
des Uferparks unter Wiederherstellung der Sichtbezüge.
- Prüfung
der Erhaltenswürdigkeit baulicher Anlagen und Nutzungsoptionen.
- Restriktionen
der Entwicklung, insbesondere aus wasserrechtlichen Vorgaben.
- Entwicklungsvorschläge
zu den in diesem Bereich gelegenen Grundstücken unter Beachtung des
Grundstücks Luisenhof.
Ergebnisse der Maßnahmeplanung
Die vorliegende Planung zeigt die Maßnahmen auf, die
erforderlich sind, um die städtebaulichen Missstände in diesem Stadtgebiet zu
beseitigen, um Brachflächen einer angemessenen Nutzung zuzuführen und um die
naturräumlichen Potentiale im Wohnumfeld für die Allgemeinheit zu erschließen
oder qualitativ aufzuwerten. Zur Maßnahmenplanung wurden 2 Entwicklungskonzepte
erarbeitet. Das
Entwicklungskonzept 1 unterscheidet sich vom Entwicklungskonzept 2 dadurch,
dass in Letzterem zusätzlich zu den Maßnahmen im Entwicklungskonzept 1 für
einen Teilbereich des vorhandenen Uferparks die Umwandlung in Wohnbauland
vorgeschlagen wird. Dieser Vorschlag soll dazu dienen, durch die Erzielung von
Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf die finanziellen Aufwendungen für die
Erweiterung der Parkanlage im Uferbereich teilweise zu kompensieren.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen sind die jeweiligen
Umsetzungskosten ermittelt worden.
zu 1. Das Grundstück des
öffentlichen Uferweges im Bereich zwischen dem Wasserwerk und dem Fähranleger
Hermannswerder befindet sich komplett im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam
und ist damit als öffentlicher Raum gesichert. Der Uferweg wird, auch als
Schulweg zum Evangelischen Gymnasium auf Hermanns-werder, zunehmend genutzt
werden, wenn der Weg auch in den Bereichen des Wasserwerkes und der
Speicherstadt zur Verfügung steht und damit die stark frequentierte Leipziger
Straße von Fußgängern und Radfahrer umgangen bzw. umfahren werden kann. Der
vorhandene Uferweg ist jedoch instandsetzungs-bedürftig. Die dafür
erforderlichen Aufwendungen (baulich und finanziell) werden derzeit gemäß des
Auftrages 08 / SVV / 0394 Fahrradtauglichkeit für Uferweg Leipziger Straße bis
Hermannswerder ermittelt.
zu 2. Sofern die dafür
erforderlichen Finanzmittel im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zur
Verfügung stehen, kann der Uferpark in den zwischenzeitlich anderweitig
genutzten Bereichen:
·
Ufergrundstück
des Wasserbetriebes Potsdam westlich des Wasserwerksgeländes è
wird für die Wassergewinnung nicht mehr benötigt
·
Privates,
ehem. gewerblich genutzte Ufergrundstück (Brache) è
Grundstück liegt in der Trinkwasserschutzzone II, eine Neubebauung ist daher
nicht zulässig
·
Grundstück
der Holzhaussiedlung Vorderkappe è eine Sanierung der Gebäude oder
eine Neubebauung auf ehem. Mülldeponiegelände ist wirtschaftlich nicht
durchführbar analog der Kölle - Planung wiederhergestellt werden. Damit wäre
ein weiterer, ca. 300 m langer Uferbereich, wieder öffentlich zugänglich.
zu 3. Durch Abriss nicht erhaltenswerter
Gebäude, Neubebauung und Sanierung von er-
und 5. haltenswerten
Gebäuden können im Plangebiet ca. 300 WE geschaffen werden. Von besonderer
Bedeutung sind dabei das Grundstück Luisenhof (Eigentümer: Land Brandenburg)
und das Grundstück des ehem. Straßenbaubetriebes Templiner Straße 19
(Privateigentum, wird gegenwärtig zum Kauf angeboten). Das Grundstück Luisenhof
ist kein Standort im Entwicklungskonzept für Landeseinrichtungen und kann daher
einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
zu 4. Eine Ursache für das z.T.
desolate Erscheinungsbild des Stadtbereiches ist die Lage von bebauten Flächen
in der Trinkwasserschutzzone des Wasserwerkes an der Leipziger Straße. Ein
vorliegendes Gutachten empfiehlt eine Verkleinerung der Schutzzonen auch für
das Wasserwerk Leipziger Straße.
aus
dem Gutachten:
„Im Gegensatz zu den unzureichenden Schutzbestimmungen ist die Ausgrenzung des Wasserschutzgebietes nach heutigen hydrogeologischen Erkenntnissen zu großzügig vorgenommen worden. Dadurch gelten Einschränkungen in Gebieten, die dieses besonderen Schutzes nicht bedürfen. Besonders nachteilig wirkt sich dabei das in der zu groß ausgewiesenen Schutzzone II geltende Bebauungsverbot aus. Die mit dem allgemeinen Rückgang des Wasserbedarfes einhergehende Verringerung der Grundwasserentnahme erfordert zusätzlich eine Verkleinerung der Schutzzonen.“
Eine Neufestsetzung der Schutzzonenbereiche ist beabsichtigt. Das Verfahren zur Neufestsetzung ist eine hoheitliche Aufgabe des Landes.
Die Neufestsetzung der
Schutzzonenbereiche ist eine Voraussetzung für die bauliche Entwicklung der
nördlichen Templiner Vorstadt.
Die vorliegende Maßnahmeplanung
beinhaltet Vorschläge zu Maßnahmen auf der Grundlage der beabsichtigten neuen
Schutzgebietsausweisungen.
Abstimmung mit den betroffenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den von Veränderungsvorschlägen betroffenen Grundstückseigentümern
Die vorliegende Maßnahmeplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, der Unteren Denkmalbehörde und weiteren Behörden abgestimmt. Zu den im Entwicklungskonzept 1 ausgewiesenen Maßnahmen besteht Einvernehmen. Zu der im Entwicklungskonzept 2 dargestellte Inanspruchnahme eines Teils des Uferparks für eine Bebauung gibt es Einsprüche seitens der Unteren Naturschutzbehörde.
Daher wird empfohlen, auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts 1 die bauliche Umsetzung einschließlich der Gestaltung des Uferparks abschnittsweise, den finanziellen Möglichkeiten entsprechend, vorzubereiten und zu präzisieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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8 MB
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