Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0812

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit der Eigentümerin der Ladenzeile wurden Gespräche geführt. Anfang August 2008 erfolgte die Information durch die Eigentümerin, dass sie folgende Maßnahmen kurzfristig einleiten wird:

 

  • Beseitigung der Graffitischmierereien

 

  • Anbringung einer Absturzsicherung sowie rutschhemmender Warnbänder in Warnfarben

 

  • die Beseitigung der vorhandenen Treppenschäden wird bei Vorlage des in Auftrag gegebenen Kostenangebots entsprechend beauftragt

 

Öffentlich-rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten kommen dem Oberbürgermeister nur über die Generalklausel des § 3 BbgBO zu. Es handelt sich jedoch um eine Regelung zur Abwehr von Gefahren, die bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung beim Abbruch oder der Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Sinne von § 1 Abs. 1 BbgBO für den Einzelnen entstehen können.

Eine Gefahr liegt jedoch nur bei einer Sachlage vor, die bei objektiver Betrachtung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...