Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0815
Grunddaten
- Betreff:
-
Standards für den ländlichen Raum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Durch die Eingemeindungen von Grube und Eiche sowie im Jahr 2003 von Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Groß Glienicke, Uetz-Paaren, Marquardt und Golm ist das Zuständigkeits- und Aufgabengebiet der Landeshauptstadt Potsdam um ländlich geprägte Gebiete erweitert worden. Die Verwaltung berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten angemessen, wobei im dichtbesiedelten Kerngebiet der Stadt andere technische Standards gelten als in dünner besiedelten sogenannten ländlichen Raum.
1. Straßenbeleuchtung
Bei der Planung von Neuanlagen im Stadtgebiet Potsdam und
im ländlichen Raum werden nur Leuchten eingesetzt, die im
Generalbeleuchtungsplan der Stadt Potsdam bestätigt sind. Diese Leuchten wurden
nach ökonomischen, gestalterisch (den Ortsteilen angepasst) und ästhetischen Aspekten für die Stadt
und die neuen Ortsteile ausgewählt und entsprechen dem neusten Stand der
Technik.
Für die Planung, Anordnung und Durchführung von Baumaßnahmen für öffentliche Beleuchtungsanlagen in der Stadt Potsdam und dem ländlichen Raum haben sich die Vorgaben des bestätigten Generalbeleuchtungsplanes positiv ausgewirkt.
Durch die Begrenzung von Leuchtentypen konnten die laufenden
Kosten der Lagerhaltung und der Unterhaltung gering gehalten werden. Weiterhin
wurden bereits eingesetzte Leuchten durch die Hersteller so verändert, dass ein
energiebewusster Einsatz möglich wurde.
Die Auswahl der Leuchtentypen für die neuen Ortsteile wurden
innerhalb einer Ausschreibung nach
lichttechnischen Parametern, nach Richtlinien der Wartung sowie nach den
Einkaufskosten vorgenommen. Nach der beleuchtungstechnischen, gestalterischen und ökonomischen
Bewertung fand eine Bemusterung der ausgewählten Leuchten vor Ort statt.
Die Ortsbürgermeister der Ortsteile Fahrland, Neu Fahrland,
Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren wurden durch den
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zur Anhörung vor Ort eingeladen. Nach der
Begutachtung von 20 Leuchtentypen fand eine Auswahl der in den einzelnen
Ortsteilen einzusetzenden Leuchten statt. Die durchgeführte Ämterrunde mit den
Fachbereichen Grün- und Verkehrsflächen, Stadtplanung und Bauordnung sowie
Stadterneuerung und Denkmalpflege führte zur Bestätigung der durch die
Ortsbürgermeister ausgewählten Leuchtentypen.
Während der Planungen von Straßenbeleuchtungsanlagen im
ländlichen Raum wird auch auf
besondere Bedürfnisse einzelner
Ortsteile eingegangen. Ein Beispiel ist hier der Ortsteil Fahrland, Ortslage Kartzow.
2004 bestand die dringende Notwendigkeit zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Durch die
Artenschutzbeauftragte und der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde der Standpunkt vertreten, dass die alte
Freileitungsanlage einen wichtigen Sammelpunkt für die Schwalben darstellt und
den dörflichen Charakter unterstreicht.
Um dem Denkmal- und Artenschutz gerecht zu werden, hatte der Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen ein Konzept entwickelt, das aus
beleuchtungstechnischer Sicht zu vertreten ist und den Anforderungen der Bürger
sowie dem Artenschutz gerecht wurde. Dieses Konzept sah vor, dass die
vorhandenen Holzmaste mit der Freileitung ersetzt wurden durch Stahlmaste mit
einer Höhe von 8m, mit einer Ansatzleuchte (Lichtpunkthöhe ca. 4m) und einer
Freileitung, die jedoch keine beleuchtungstechnische Funktion hat und somit nur
als Sammelpunkt für die Schwalben dient. Die Freileitungsanlage wurde
ausschließlich in der Dorfstraße
realisiert. Die anderen Straßen werden konzeptionell durch Stahlmaste mit
Aufsatzleuchte (ohne Freileitung) beleuchtet.
Auch bei zukünftigen lichttechnischen Planungen im
ländlichen Bereich werden eventuelle Besonderheiten im Vorfeld Berücksichtigung
finden.
2. Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgung
Für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung gibt es für den ländlichen Raum besondere Betrachtungen insbesondere bei der Entscheidung zur zentralen oder dezentralen Ver- und Entsorgung. Diese münden in Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungskonzepte, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungskonzepte 2009 bis 2013 beinhalten erstmalig das gesamte Potsdamer Stadtgebiet.
3. Straßenbau
Die Planung von Verkehrsanlagen (klassifizierte Straßen) im
ländlichen Raum richtet sich wie auch im städtischen Bereich nach technischen
Richtlinien (RStO 01, DIN-Vorschriften und die jeweiligen ZTV`s. Für den
ländlichen Wegebau wird zusätzlich die ZTV LW (Ländlicher Wegebau) sowie die
Richtlinie für den ländlichen Wegebau – RLW 1999 in Ansatz gebracht, um den
geänderten Nutzungsparametern gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere:
·
Verbindungswege
·
Feldwege
·
Waldwege
·
Sonstige
unbefestigte Wege
Beispielhaft wurde auf der Grundlage der ZTV LW die Straße
Am Heineberg mit Spurbeton befestigt.
Abweichend von städtischen Baugebieten wird im ländlichen
Raum überwiegend mit offenen Regenentwässerungssystemen gearbeitet, da
entsprechende Vorflutanlagen nicht oder nur begrenzt zur Verfügung stehen. Hier
finden Graben- und Muldensysteme ihre Anwendung. Fahrbahnen werden in diesen
Bereichen über die Bankette entwässert.
Es ist festzustellen, dass der sogenannte städtische Standard in den Ortsteilen nicht zwingend umgesetzt wird. Die Besonderheiten der Umgebung prägen die Vorhaben entsprechend. Die enge Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten trägt dazu mit bei.
4.
Grünflächen
Die Pflegestandards sind im Zusammenhang mit verkehrssicherungstechnischen Aspekten mit denen innerhalb des Stadtgebietes identisch (Spielplätze, Baumkontrolle). Abweichungen gibt es beim Straßenbegleitgrün und den Grünanlagen. Hier liegt das Ausmaß der Pflegeaktivitäten dem ländlichen Umfeld entsprechend ca. 50% unter der Intensität auf innerstädtischen Flächen. Dies wird nach unserer Einschätzung auch in den neuen Ortsteilen durchgängig als angemessen empfunden.