Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Durch die Eingemeindungen von Grube und Eiche sowie im Jahr 2003 von Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Groß Glienicke, Uetz-Paaren, Marquardt und Golm ist das Zuständigkeits- und Aufgabengebiet der Landeshauptstadt Potsdam um ländlich geprägte Gebiete erweitert worden. Die Verwaltung berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten angemessen, wobei im dichtbesiedelten Kerngebiet der Stadt andere technische Standards gelten als in dünner besiedelten sogenannten ländlichen Raum.

 

1. Straßenbeleuchtung

Bei der Planung von Neuanlagen im Stadtgebiet Potsdam und im ländlichen Raum werden nur Leuchten eingesetzt, die im Generalbeleuchtungsplan der Stadt Potsdam bestätigt sind. Diese Leuchten wurden nach ökonomischen, gestalterisch (den Ortsteilen angepasst)  und ästhetischen Aspekten für die Stadt und die neuen Ortsteile ausgewählt und entsprechen dem neusten Stand der Technik.

Für die Planung, Anordnung und Durchführung von Baumaßnahmen für öffentliche Beleuchtungsanlagen in der Stadt Potsdam und dem ländlichen Raum haben sich die Vorgaben des bestätigten Generalbeleuchtungsplanes  positiv ausgewirkt.

Durch die Begrenzung von Leuchtentypen konnten die laufenden Kosten der Lagerhaltung und der Unterhaltung gering gehalten werden. Weiterhin wurden bereits eingesetzte Leuchten durch die Hersteller so verändert, dass ein energiebewusster Einsatz möglich wurde.

 

Die Auswahl der Leuchtentypen für die neuen Ortsteile wurden innerhalb einer Ausschreibung  nach lichttechnischen Parametern, nach Richtlinien der Wartung sowie nach den Einkaufskosten vorgenommen. Nach der beleuchtungstechnischen,  gestalterischen und ökonomischen Bewertung fand eine Bemusterung der ausgewählten Leuchten vor Ort statt.

Die Ortsbürgermeister der Ortsteile Fahrland, Neu Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren wurden durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zur Anhörung vor Ort eingeladen. Nach der Begutachtung von 20 Leuchtentypen fand eine Auswahl der in den einzelnen Ortsteilen einzusetzenden Leuchten statt. Die durchgeführte Ämterrunde mit den Fachbereichen Grün- und Verkehrsflächen, Stadtplanung und Bauordnung sowie Stadterneuerung und Denkmalpflege führte zur Bestätigung der durch die Ortsbürgermeister ausgewählten Leuchtentypen.

 

Während der Planungen von Straßenbeleuchtungsanlagen im ländlichen Raum wird auch  auf besondere Bedürfnisse  einzelner Ortsteile eingegangen. Ein Beispiel ist hier der Ortsteil Fahrland, Ortslage Kartzow. 2004 bestand die dringende Notwendigkeit zur  Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Durch die Artenschutzbeauftragte und der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde der  Standpunkt vertreten, dass die alte Freileitungsanlage einen wichtigen Sammelpunkt für die Schwalben darstellt und den dörflichen Charakter unterstreicht.  Um dem Denkmal- und Artenschutz gerecht zu werden, hatte der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ein Konzept entwickelt, das aus beleuchtungstechnischer Sicht zu vertreten ist und den Anforderungen der Bürger sowie dem Artenschutz gerecht wurde. Dieses Konzept sah vor, dass die vorhandenen Holzmaste mit der Freileitung ersetzt wurden durch Stahlmaste mit einer Höhe von 8m, mit einer Ansatzleuchte (Lichtpunkthöhe ca. 4m) und einer Freileitung, die jedoch keine beleuchtungstechnische Funktion hat und somit nur als Sammelpunkt für die Schwalben dient. Die Freileitungsanlage wurde ausschließlich  in der Dorfstraße realisiert. Die anderen Straßen werden konzeptionell durch Stahlmaste mit Aufsatzleuchte (ohne Freileitung) beleuchtet.

 

Auch bei zukünftigen lichttechnischen Planungen im ländlichen Bereich werden eventuelle Besonderheiten im Vorfeld Berücksichtigung finden.

2. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

 

Für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung gibt es für den ländlichen Raum besondere Betrachtungen insbesondere bei der Entscheidung zur zentralen oder dezentralen Ver- und Entsorgung. Diese münden in Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungskonzepte, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungskonzepte 2009 bis 2013 beinhalten erstmalig das gesamte Potsdamer Stadtgebiet.

 

 

3. Straßenbau

 

Die Planung von Verkehrsanlagen (klassifizierte Straßen) im ländlichen Raum richtet sich wie auch im städtischen Bereich nach technischen Richtlinien (RStO 01, DIN-Vorschriften und die jeweiligen ZTV`s. Für den ländlichen Wegebau wird zusätzlich die ZTV LW (Ländlicher Wegebau) sowie die Richtlinie für den ländlichen Wegebau – RLW 1999 in Ansatz gebracht, um den geänderten Nutzungsparametern gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere:

·         Verbindungswege

·         Feldwege

·         Waldwege

·         Sonstige unbefestigte Wege

 

Beispielhaft wurde auf der Grundlage der ZTV LW die Straße Am Heineberg mit Spurbeton befestigt.

 

Abweichend von städtischen Baugebieten wird im ländlichen Raum überwiegend mit offenen Regenentwässerungssystemen gearbeitet, da entsprechende Vorflutanlagen nicht oder nur begrenzt zur Verfügung stehen. Hier finden Graben- und Muldensysteme ihre Anwendung. Fahrbahnen werden in diesen Bereichen über die Bankette entwässert.

 

Es ist festzustellen, dass der sogenannte städtische Standard in den Ortsteilen nicht zwingend umgesetzt wird. Die Besonderheiten der Umgebung prägen die Vorhaben entsprechend. Die enge Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten trägt dazu mit bei.

 

 

4. Grünflächen

 

Die Pflegestandards sind im Zusammenhang mit verkehrssicherungstechnischen Aspekten mit denen innerhalb des Stadtgebietes identisch (Spielplätze, Baumkontrolle). Abweichungen gibt es beim Straßenbegleitgrün und den Grünanlagen. Hier liegt das Ausmaß der Pflegeaktivitäten dem ländlichen Umfeld entsprechend ca. 50% unter der Intensität auf innerstädtischen Flächen. Dies wird nach unserer Einschätzung auch in den neuen Ortsteilen durchgängig als angemessen empfunden.

 

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