Antrag - 08/SVV/0713
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren für die Abwasserentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Gebühr für die
Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben dem m³-Preis der am
städtischen Entsorgungsnetz angeschlossenen Grundstücke gleichgestellt werden
kann.
Das
Ergebnis der Prüfung soll bis November 08 vorgetragen werden.
Erläuterung
Begründung:
Mit der
Abwasserbeseitigungs- und Abgabensatzung am 6.12.07 wurden die Gebühren für die
Einleitung des Abwassers in das städtische Leitungsnetz und die Entleerung von
abflusslosen Sammelbehältern beschlossen.
Durch die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde eine
Stabilisierung der Potsdamer Abwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.
Das heißt,
die neuen Ortsteile trugen wesentlich zur Stabilisierung der Preise bei.
Dieses
Solidaritätsprinzip sollte auch im Gegenzug den Bewohnern der neuen Ortsteile
widerfahren. Die Abwassergebühren sind für jeden Grundstückseigentümer gleich
zu veranschlagen.
Die jetzt
um das dreifach höheren Abwassergebühren für Grundstückseigentümer mit einer
Sammelgrube gegenüber den Grundstücksbesitzern, welche an das Entsorgungsnetz
der Stadt angeschlossen sind, entsprechen nicht dem Anspruch, dass alle Bürger
der Stadt Potsdam, also auch die Bewohner der neuen Ortsteile, ein Anrecht auf
Gleichbehandlung in den Gebührensatzungen haben.
Die
Differenz zwischen Abgabegebühren der an das städtische Netz angeschlossenen
Grundstückseigentümer
und den Grundstückseigentümer mit Sammelgruben ist von der EWP zu tragen.
Die dadurch
entstehenden höheren Kosten für das Unternehmen werden durch die wesentlich
vereinfachte Rechnungslegung der Entsorgungsunternehmen an die EWP weitgehend
abgefangen.