Antrag - 08/SVV/0713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben dem m³-Preis der am städtischen Entsorgungsnetz angeschlossenen Grundstücke gleichgestellt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung soll bis November 08 vorgetragen werden.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Abwasserbeseitigungs- und Abgabensatzung am 6.12.07 wurden die Gebühren für die Einleitung des Abwassers in das städtische Leitungsnetz und die Entleerung von abflusslosen Sammelbehältern beschlossen.                                                                                            
Durch die Integration der neuen Ortsteile zum 01.01.2006 in das V+E-Gebiet, wurde eine Stabilisierung der Potsdamer Abwasserpreise in 2006 und 2007 erreicht.

Das heißt, die neuen Ortsteile trugen wesentlich zur Stabilisierung der Preise bei.

Dieses Solidaritätsprinzip sollte auch im Gegenzug den Bewohnern der neuen Ortsteile widerfahren. Die Abwassergebühren sind für jeden Grundstückseigentümer gleich zu veranschlagen.

Die jetzt um das dreifach höheren Abwassergebühren für Grundstückseigentümer mit einer Sammelgrube gegenüber den Grundstücksbesitzern, welche an das Entsorgungsnetz der Stadt angeschlossen sind, entsprechen nicht dem Anspruch, dass alle Bürger der Stadt Potsdam, also auch die Bewohner der neuen Ortsteile, ein Anrecht auf Gleichbehandlung in den Gebührensatzungen haben.

Die Differenz zwischen Abgabegebühren der an das städtische Netz angeschlossenen

Grundstückseigentümer und den Grundstückseigentümer mit Sammelgruben ist von der EWP zu tragen.

Die dadurch entstehenden höheren Kosten für das Unternehmen werden durch die wesentlich vereinfachte Rechnungslegung der Entsorgungsunternehmen an die EWP weitgehend abgefangen.

 

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