Antrag - 08/SVV/0771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals zu klagen. Die Stadt Potsdam soll mit allen ihr verfügbaren Rechtsmitteln verhindern, dass Natur, Landschaft und Weltkulturerbestätten zerstört werden.

Sollte die Stadt Potsdam definitiv nicht klagebefugt sein, wird sie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten klageführende Verbände unterstützen.

 

Der Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 24. Oktober 2008 über die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

Für das Anfang der 90er Jahre aufgelegte Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Alle Prognosen für einen zu erwartenden Anstieg des Transportaufkommens auf der Havel-Wasserstraße haben sich nicht erfüllt. Der Rückgang ist so stark, dass die vorhandenen Transportkapazitäten längst nicht mehr ausgelastet sind.

 

Die geplante Abbaggerung des Nordufers des Sacrow-Paretzer Kanals um 6 m bis 8 m sowie die Vertiefung des Kanals um einen weiteren Meter haben unübersehbare Schäden zur Folge. Bereits für den Kanalausbau werden 800 gesunde Eichen, Ulmen und Rosskastanien gefällt. Nachfolgend werden die Kanal- und Seeuferbereiche durch die enorme Sog- und Schwallwirkung der 110 m langen Großmotorschiffe sowie der 185 m langen Schubverbände zerstört. Dass davon nicht nur wertvolle Naturschutz- und FFH-Gebiete betroffen sind, sondern auch das auf einer empfindlichen Pfahlgründung stehende Weltkulturerbe der Stadt, wurde leider erst sehr spät erkannt.

Die Landeshauptstadt Potsdam, welche schon gegen das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals protestiert hatte, sollte jetzt die notwendigen rechtlichen Schritte gegen den Planfeststellungsbeschluss einleiten.

 

 

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