Beschlussvorlage - 08/SVV/0714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und das Kuratorium der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ werden auf der Grundlage des Tätigkeitsberichtes der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ für 2007 entlastet.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 7 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 31. Mai 2007, geändert am 10. Januar 2008, ist der Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes sowie eine Erklärung über die Bestandserhaltung des Stiftungsvermögens bis zum 31. März des Folgejahres zu erstellen.

 

Im Rahmen der Umstellung der Finanzrechnung auf die Doppik waren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abbildung von rechtlich unselbständigen Stiftungen unklar bzw. strittig. Erst im Laufe des 1. Halbjahres 2008 konnte eine Klärung erfolgen, so dass der Jahresbericht 2007 erst  jetzt vorgelegt werden kann.

 

Entsprechend Stiftungssatzung hat das Kuratorium der „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ Stellung zum Jahresbericht zu nehmen. Dies ist auf der Kuratoriumssitzung am 13. Juni 2008 mit Bestätigung erfolgt.

 

Abschließend wird der Jahresbericht der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters und des Kuratoriums der „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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