Antrag - 08/SVV/0826
Grunddaten
- Betreff:
-
Combino-Straßenbahnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.10.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Oberbürgermeister
wird beauftragt zu überprüfen, ob im Hinblick auf die Siemens Korruptionsaffäre
auch der Kauf der COMBINO Straßenbahnen für Potsdam unter unkorrekten Umständen
zu Stande gekommen ist. Dazu sollte mit der Firma Siemens Kontakt aufgenommen
werden.
Erläuterung
Begründung:
Die
Ausschreibung der damals 48 Straßenbahnfahrzeuge für Potsdam erfolgte im Jahre
1996. Obwohl die damalige Bietergemeinschaft DWA/Kiepe/MGB für eine erprobte
und bereits in Dresden fahrende 70-Prozent-Niederflur-Straßenbahn das
günstigste Angebot abgegeben hatte, wurde dennoch Ende Dezember 1996 der gerade
frisch konstruierte und völlig unerprobte
Combino
mit 100-Prozent-Niederflur bestellt.
Am
11. März 1997 stellte die Vergabeprüfstelle der Kommunalaufsicht des Landes
Brandenburg rechtskräftig fest, dass das "Vergabeverfahren nicht mit dem
geltenden Vergaberecht im Einklang steht. ... Das Vergabeverfahren verstößt zum
einen gegen § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A-SKR, da der Auftrag nicht auf das
wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt wurde. Zum anderen liegt ein Verstoß
gegen § 2 Nr. 1 VOL/A-SKR vor, denn den Beschwerdeführern (DWA/Kiepe/MGB)
wurden durch die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens nicht die gleichen Chancen
eingeräumt wie dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat." Die
Vergabeprüfstelle hatte unter anderem die völlige Unerprobtheit des Combino gerügt
und einen Unterschiedsbetrag von rund 1,7 Mio DM zu Gunsten der
Beschwerdeführer errechnet.
Die
Feststellung der Kommunalaufsicht blieb folgenlos und die Verkehrsbetrieb
Potsdam GmbH (ViP) hat in den Folgejahren nichts unversucht gelassen, gegen die
allgemeine Kritik den Combino als erprobtes und ideales Fahrzeug für Potsdam
hinzustellen, selbst noch zu den Zeiten, als Anfang 2003 durch die Probleme in
anderen Städten die Unzuverlässigkeit der Fahrzeuge bekannt wurde und am 12.
März 2004 weltweit stillgelegt werden mussten. Die umfangreichen Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Potsdam führten trotz tragfähiger Beweise nicht zur
Eröffnung eines Gerichtsverfahrens, weil die belastenden Dokumente durch das
BKA zwar einer Gruppe von Tätern aber nicht konkret bestimmten Täter-Personen
zugeordnet werden konnten.