Beschlussvorlage - 01/SVV/0610
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2002 bis 2003/2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 50.1/50.14.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.10.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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02.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2001
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23.01.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die im
Jugendförderplan ausgewiesenen inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben für den
Zeitraum 2002 bis 2003/2005 werden beschlossen.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel für
das
Haushaltsjahr 2002 im Rahmen des Budgets des Dezernates III
in den Haushaltsplan des
Jahres 2002 einzustellen
(vgl. Anlage).
Erläuterung
Gemäß §
26 Abs. 2 AGKJHG sind durch die Vertretungskörperschaften jährlich
Jugendförderpläne mit den Haushaltsplänen zu beschließen.
Im
Jugendförderplan sind der in der Jugendhilfeplanung festgestellte
Jugendhilfebedarf für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIIII - KJHG und die dafür vorgesehenen Aufwendungen
auszuweisen. Diese müssen sich auf das laufende und kommende Haushaltsjahr
beziehen und die Planungen für zwei weitere Haushaltsjahre darstellen (vgl. §
26 Abs. 1 AGKJHG).
Entsprechend
der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wurden die freien Träger der
Jugendhilfe bereits in die Erarbeitung des vorliegenden Jugendförderplanes
einbezogen. Dies erfolgte nach einer Auftaktberatung am 27.03.2001 vor allem
über die bestehenden Regional- und Facharbeitskreise bzw. über die jeweiligen
Fachressorts in enger Abstimmung mit dem Jugendhilfeplaner. Darüber hinaus
wurden die VertreterInnen der
freien Träger der Jugend(sozial)arbeit über Zeitplan und Verfahrensweise
zur Erarbeitung des Jugendförder-planes 2002 bis 2003/2005 auf der
Trägerkonferenz Jugendförderung am 03.05.2001 informiert.
Die
eingereichten Rück- und Ausblicke wurden durch die Fachverwaltung bei der
Erstellung des Berichtes für den Zeitraum 2000/2001 bzw. des Förderplanes 2002
bis 2003/2005 berücksichtigt und - soweit möglich - eingearbeitet. Bei
konkurrierenden Wünschen der Arbeitskreise, unterschiedlichen
fachlich-inhaltlichen Auffassungen bzw. Diskrepanzen zwischen den Wünschen der
Träger und dem Handlungsrahmen der Verwaltung orientierte sich die
Fachverwaltung konsequent an den entsprechenden Beschlüssen von
Stadtverordnetenversammlung und Jugendhilfeausschuss. Darüber hinaus gehende
Hinweise und Wünsche einzelner Träger und Einrichtungen wurden
verwaltungsintern ausgewertet bzw. abgestimmt (z.B. Instandsetzung und
Ausstattung).
Durch das
Auslaufen des 610-Stellen-Programms zum Jahresende 2002 wird die Absicht des
Gesetzgebers, mit der jährlichen Aufstellung von Jugendförderplänen
Jugendarbeit auf eine strukturell gesicherte Basis zu stellen sowie quantitativ
und insbesondere qualitativ weiterzuentwickeln, grundsätzlich in Frage
gestellt. Über das Landesförderprogramm werden in der Landeshauptstadt Potsdam
die Hälfte (32) aller Stellen in der Jugend(sozial)arbeit gefördert (65).
Deshalb muss die Fortführung des 610-Stellen-Programms ab 2003 im Mittelpunkt
aller politischen und fachlichen Bemühungen um eine Sicherung des bisher
Erreichten in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Jugendsozialarbeit sowie im
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz stehen.
Grundlagen:
· Kinder- und Jugendhilfegesetz
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vom 26. Juni 1990 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 - SGB VIII - KJHG.
· AGKJHG Land Brandenburg vom 26. Juni
1997 (Abschnitt VIII: Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch
den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. § 26 Jugendförderplan) - AGKJHG.
· Landeshauptstadt Potsdam.
Jugendhilfeplan, Teil B: Jugendförderung. Beschlüsse des JHA vom 30. Mai und
der StVV vom 6. November 1996 (DS Nr. 96/0611).