Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0878

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der SVV vom 02.04.2008, DS 07/SVV/1137, wurde der Oberbürgermeister beauftragt sicherzustellen, dass die zuständigen städtischen Verwaltungseinheiten ein integriertes Kita-, Hort- und Schulentwicklungskonzept erarbeiten. Über das Ergebnis soll in der SVV im September 2008 informiert werden. Mit der anliegenden Mitteilung wird der derzeitige Arbeitsstand vorgestellt. Er umfasst die Darstellung der Bedarfssituation für Grundschulen und Horte für den Planungszeitraum 2009-2014. Die in den Grunddatenblättern enthaltenen Angaben zum Investitionsbedarf entsprechen preislich den Angaben der DS 06/SVV/0850. Die sich aus der aktuellen Bedarfsplanung ergebenen schul- und hortbedarfsspezifischen Investitionskosten wurden hierbei noch nicht berücksichtigt. Die Kitaplanung legt das Jugendamt in einer gesonderten Vorlage, parallel vor. Sie wurde für 2 Jahre erarbeitet und als Schuljahres- und nicht als Kalenderjahresplanung angelegt. Planungsschnittstellen gibt es lediglich für die Grundschul- und Hortentwicklung, die Einfügung der Vorschulbetreuungsplanung in den Schulentwicklungsplan wäre für die qualitative Arbeit der Fachplaner von 21 und 35 ohne Relevanz geblieben. In den Fällen, in denen es z.B. wegen des Standortes einen Bezug zur Schule oder zum Hort gibt, wird hier darauf eingegangen. Den o.g. Planungserfordernissen der Verwaltung und den Intentionen des Beschlusses sowie den Diskussionen in den Ausschüssen folgend, wurde das Konzept für den Grundschul- und Hortbereich zunächst als Bedarfsplanung der Fachbereiche 21 und 35 erarbeitet, die im Schulenentwicklungsplan weiter vertieft wird, der dann auch die weiterführenden Schulen umfassen wird. Im Zuge der Planungen zu den weiterführenden Schulen kann es in Einzelfällen zu Veränderungen der bisherigen Grundschulplanungen kommen. Auf Grundlage des im Januar 2009 vorzulegenden Schulentwicklungsplanes veranlasst der KIS eine externe Begutachtung und Standortbetrachtung unter Berücksichtigung des Sanierungsstaus sowie die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes unter dem Aspekt der Priorisierung der Investitionsplanung.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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