Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss zur Drucksache 08/SVV/0431 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, umgehend in Gesprächen mit ViP und VBB zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Landeshauptstadt Potsdam für die 13.000 Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Schülerticket einführen kann, wobei die Kosten 10 Euro pro Schüler nicht übersteigen sollten.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2008 über den Sachstand zu informieren.

 

Im Beschlussantrag wurde ausgeführt, dass die auszuhandelnden 10 Euro von der Landeshauptstadt getragen werden sollen.

 

Bereits mit der Drucksache 07/SVV/0823 wurde der Oberbürgermeister zur Prüfung einer kostenlosen ÖPNV-Beförderung von Kindern (Kita und Hort) sowie Grundschülern beauftragt.

Das Prüfergebnis wurde der Stadtverordnetenversammlung mit der Drucksache 08/SVV/0096 vom 31.01.2008 vorgelegt.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung kam die Verwaltung zu dem Fazit,  der Stadtverordnetenversammlung eine kostenlose Beförderung nicht zu empfehlen.

 

Ihre Empfehlung begründet die Verwaltung wie folgt:

Eine kostenlose Beförderung aller Grundschüler in Potsdam würde bedeuten, dass der dadurch entstandene Einnahmeausfall im Rahmen des VBB-Tarifs durch die LHP in den Tarifpool Potsdam AB eingezahlt werden muss. An diesem Pool sind alle in Potsdam tätigen ÖPNV-Unternehmen beteiligt (ViP, HVG, S-Bahn, DB REGIO AG, weitere Busunternehmen).

 

Gegenwärtig besuchen 6.020 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe 1 bis 6 in unterschiedlichen Schulformen. Davon lernen 4.905 Schülerinnen und Schüler in Grundschulen.

 

Eine ermäßigte Monatskarte kostet zurzeit 26,30 EUR, im Abo kostet diese jährlich 263 EUR (fahre 12 Monate, bezahle 10 Monate). Damit kostet letztere, jeden Tag im Jahr nutzbare Karte  0,72 Euro am Tag.

 

Im Jahr 2007 hat die ViP im Segment der unter 14-jährigen Fahrgäste Einnahmen in Höhe von ca. 450.000 EUR generiert. In diesen Einnahmen sind ermäßigte Einzelfahrausweise für Potsdam AB (Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, Tageskarten, Kleingruppenkarten, Schülergruppenkarten) sowie Zeitkarten (Monatskarten, ABO) enthalten.

 

Würde Freifahrt für alle unter 15-jährigen gewährt, ist festzustellen, dass diese 450.000 EUR nur einen Teilbetrag des im Rahmen des VBB auszugleichenden Einnahmeausfalles ausmachen würden.

 

Bei dieser Betrachtung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die übrigen in der LHP tätigen ÖPNV-Unternehmen, insbesondere die HVG, Einnahmen in ähnlicher Höhe erzielen.

 

Insgesamt ist also von einem geschätzten Zusatzaufwand von deutlich über einer Million Euro pro Jahr auszugehen.

 

Im Rahmen der VBB-Tarifstrukturreform wurde bereits mehrfach darüber diskutiert, gerade für das Segment der Schüler und Jugendlichen besondere Angebote zu entwickeln. Im Hintergrund dieser Überlegungen stand aber immer die Verbundweite von Fahrausweisen. Dabei wurde sowohl aus verkehrspolitischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht eine kostenfreie Beförderung für Kinder und Jugendliche nicht in Betracht gezogen.

 

In der  Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die Erstattung von Schülerfahrtkosten wird geregelt, dass nur Bedürftige das Ticket kostenlos erhalten.

 

Würde der Kreis der Anspruchsberechtigten lt. Schülerbeförderungssatzung auf alle Grundschüler ausgedehnt, müsste die Landeshauptstadt Potsdam rd. 1,6 Mio. Euro (6.020 Schüler x 263 Euro Jahreskarte/Abo) Zuschuss an die Verkehrsunternehmen zahlen. Bei dem Antrag bleibt jedoch unberücksichtigt, dass gerade Grundschulkinder mehrheitlich in Schulnähe wohnen und für den Schulbesuch nicht unbedingt auf eine Fahrkarte angewiesen sind. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern finden ebenfalls keine Berücksichtigung.

 

Im nunmehr vorliegenden Beschluss wird der Oberbürgermeister beauftragt, in Gesprächen mit ViP und VBB zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Landeshauptstadt für alle Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Schülerticket einführen kann, wobei die Kosten 10 Euro pro Schüler (Ticket) nicht übersteigen sollten.

 

Wer diese Kosten tragen soll, wird im Beschluss nicht benannt.

 

Für die Prüfung werden folgende Annahmen (entsprechend der Begründung des Beschlussantrages) zu Grunde gelegt:

 

·         kostenlose Beförderung aller Potsdamer Schülerinnen und Schüler,

·         es handelt sich um eine Art Solidarmodell, bei dem jeder Schüler eine Fahrkarte erhält, unabhängig ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht,

·         die Beförderung beschränkt sich nicht auf den Weg zur / von der Schule – sie gilt auch für die  Freizeit,

·         die Nutzung bezieht sich auf den Tarifbereich Potsdam AB,

·         die Eltern sollen nicht zur Finanzierung des Tickets herangezogen werden,

·         die LHP finanziert 10 Euro pro Schüler und Monat.

 

Gegenwärtig kostet das Schülerticket 26,30 Euro. Es gilt in Potsdam, Tarifgebiet AB, bei allen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs (ViP, HVG, S-Bahn, DB AG sowie weitere in Potsdam einfahrende regionale Busunternehmen) und ist mit 25% zum Normaltarif subventioniert.

 

Erste Kalkulationen für das zu prüfende Angebot eines Schülertickets Potsdam AB haben Folgendes ergeben:

 

Grundsätze:

 

  • Eine analoge Anwendung des Verfahrens wie beim Semesterticket ist nicht möglich, da die Studierendenschaften auf Grund der Hochschulsatzungen mittels einer Urabstimmung die Zwangsannahme eines Semestertickets und die Beiträge hierfür festlegen können.
  • Die Eltern der Schüler können nicht zu einer Zwangsabgabe verpflichtet werden.
  • Das für Schüler angedachte Solidarmodell muss keiner genaueren, nach Tarif- bzw. Einzugsgebieten unterteilten Analyse unterzogen werden, da nur Fahrausweise für den Tarifbereich Potsdam AB für die Betrachtung herangezogen werden.
  • Das Ticket soll im gesamten Tarifbereich Potsdam AB ohne zeitliche Einschränkung gelten - der Ausschluss der Nutzung von DB oder S-Bahn wäre nicht verbundkonform und mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (gesondertes Einnahmeaufteilungsverfahren) verbunden.
  • Anspruchsberechtigt wären ca. 13.000 Schüler.

 

Angebotsbedingungen:

 

  • Das Ticket wird für insgesamt 12 Monate ausgegeben.
  • Die Schüler erhalten, ähnlich dem Semesterticket ein Schülerticket, welches halbjährlich ausgegeben werden würde.

Es handelt sich um eine persönliche Zeitkarte, die dementsprechend mit einem Passbild versehen werden muss.

 

Einflussgrößen auf die Preisermittlung:

 

- Gesamteinnahme im Tarifbereich Potsdam AB im Jahr 2007            1.566.560,98 EUR

  Einnahmen für Azubis sind bereits rausgerechnet (ca. 10%)

- zzgl. 20% Einnahmenentwicklung in diesen                                        313.312,20 EUR

  Fahrausweissegmenten bis 2009

 

- prognostizierte Einnahmen im Jahr 2009                                            1.879.873,18 EUR

 

Bei der Betrachtung wird zunächst nur davon ausgegangen, dass diese prognostizierten Einnahmen  der Unternehmen erzielt werden müssen.

 

Unterstellt wird, dass 13.000 Schüler (= vom Antragsteller benannt - in den Potsdamer Schulen lernen zurzeit 16.773 Schüler, davon kommen ca. 17 % aus anderen LK, Berlin und anderen BL ) von der Einführung eines Schülertickets profitieren können. Somit ergibt sich ein Betrag von 144,60 EUR pro Schüler und Jahr, das sind ca. 12 EUR pro Schüler und Monat (=pro Ticket) die von der LHP an die Verkehrsunternehmen zu zahlen wären.

 

Nicht berücksichtigt ist dabei, dass die Verkehrsmittel in den Hauptverkehrszeiten (insbesondere Schulbeginn und Schulende) bereits jetzt ausgelastet sind und eine zusätzliche Belastung durch noch mehr Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit nur mit Verstärkerfahrten abgefangen werden könnte.

Eine Aussage zu den dadurch entstehenden Kosten ist seriös nicht möglich, da die Quelle – Ziel – Beziehungen der Schülerinnen und Schüler nicht bekannt sind und somit eine konkrete Planung der Verkehrsleistung nicht möglich ist.

Es sollte dennoch davon ausgegangen werden, dass für eine kostenlose Schülerbeförderung zusätzliche Leistungen erforderlich werden und somit eine Finanzierungsquelle von ca. 2,0 Mio. EUR gefunden werden muss.

 

In der Begründung zum Beschlussantrag werden hierfür die geplanten Aufwendungen 2008 beim Schulträger (350 TEUR) sowie die zu erwarteten zusätzlichen Mittel des Landes auf Grund der Volksinitiative „Kostenfreie Schülerbeförderung“ (240 TEUR) benannt.

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) stellt den Kommunen zur Förderung einer sozialen Staffelung der Kostenbeteiligung an den Schülerfahrtkosten, 2008 – 1,6 Mio. EUR und 2009 – 4,0 Mio. EUR zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie des MBJS sieht für die Landeshauptstadt Potsdam einen Anteil in Höhe von 16,8 TEUR bzw. 40,2 TEUR vor.

 

In ihrer Sitzung am 02.07.2008 haben die Stadtverordneten mit Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern ab 01. September 2008 entschieden, diese Mittel einzusetzen, um den Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten ab dem 3. schulpflichtigen Kind auf 15 EUR pro Monat zu reduzieren.

 

Weiterhin wird in der Begründung zum Beschlussantrag davon ausgegangen, dass die beim Schulträger für die Schülerbeförderung geplanten Mittel in Höhe von 350 TEUR ebenfalls eingesetzt werden können.

Davon sind jedoch ca. 240 TEUR für die Fahrdienste der behinderten Schülerinnen und Schüler sowie für Familienheimfahrten beim Besuch auswärtiger Schulen gebunden. Lediglich die Mittel, die für den Schwimmunterricht der Jahrgangsstufe 3 sowie zur Finanzierung der Tickets für soziale Härten eingesetzt werden, ständen in Höhe von ca. 110 TEUR zur Finanzierung des kostenlosen Tickets zur Verfügung.

 

Nicht außer Acht gelassen werden darf auch, dass sich der Verwaltungsaufwand im Fachbereich Schule und Sport gegenüber der heutigen Regelung wesentlich erhöhen wird. Das betrifft insbesondere die Fertigung und Ausgabe von Trägerkarten mit Passbild sowie die Abrechnungen mit den Verkehrsunternehmen und dem VBB.

 

 

Ergebnisse der Prüfung:

 

1.      Ein Ticket für 10 EUR ist nicht verhandelbar, die Kosten pro Schüler und Monat belaufen sich auf ca. 12 EUR, vorausgesetzt, es benutzen 13.000 Schüler tatsächlich den öffentlichen Nahverkehr.

 

2.      Für die Einführung eines kostenlosen Schülertickets sind jährlich ca. 2,0 Mio. EUR   erforderlich.

 

3.      Nur 150 TEUR würden über zusätzliche Landesmittel (40 TEUR) und Einsparungen beim Schulträger (110 TEUR) zur Verfügung stehen.

 

Für die Differenz von 1,85 Mio. EUR pro Jahr wäre eine Finanzierungsquelle erforderlich.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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