Antrag - 08/SVV/0912
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitz im Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.10.2008
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß §
49 Abs. 2 S. 3 BbgKVerf wählen die Mitglieder des Hauptausschusses aus ihrer
Mitte den Vorsitzenden, sofern nicht die Gemeindevertretung in ihrer ersten
Sitzung beschließt, dass der (Ober-)Bürgermeister den Vorsitz des
Hauptausschusses führt.
Auf Empfehlung des Ministeriums des Innern
soll der hauptamtliche Bürgermeister wegen seiner besonderen Erfahrung in der
Sitzungsleitung sowie dem Wissen als Leiter der Verwaltung dafür bestimmt
werden.
Für
diesen Fall sieht der Gesetzgeber keine Wahl nach § 40 BbgKVerf, sondern
lediglich eine Bestimmung vor.