Anfrage - 08/SVV/0927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

„Hilfebedürftige aus Potsdam und dem Umland sind offenbar besonders oft unzufrieden mit dem Amt. Allein in diesem Jahr gingen bisher 5.550 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide am Potsdamer Sozialgericht ein. Bis zum Jahresende werden es 7.500 sein, prognostiziert Gerichtsdirektor Johannes Graf von Pfeil. Das sind mehr als an jedem anderen Sozialgericht des Landes. Gestritten wird um Mietzuschüsse, Warmwasserpauschalen, Kinderzuschläge oder angebliche Untätigkeit der Behörden. In Potsdam haben die Hartz IV-Empfänger laut Graf von Pfeil in 60 Prozent aller Fälle mit ihren Klagen zumindest einen teilweisen Erfolg gehabt.“

Quelle: Auszug PNN vom 7.10.2008, „Nirgendwo sonst in Brandenburg gehen so viele Klagen gegen Hartz IV- Bescheide ein wie in Potsdam“, von Juliane Wedemeyer

Obwohl in Potsdam nur ca. 9.000 Haushalte auf „Hartz IV“ angewiesen sind, wird sich die Anzahl der Klagen zum Jahresende auf rd. 10.000 erhöhen. Im Vergleich zu den drei übrigen Sozialgerichten im Land Brandenburg mit insgesamt 13.455 Klagefällen nimmt Potsdam damit einen Spitzenplatz ein.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welchen Handlungsbedarf sieht der Oberbürgermeister für die Stadt Potsdam und ihre Arbeitsgemeinschaft, auf Grund der in dem PNN-Artikel wiedergegebenen Einschätzung des Direktors des Sozialgerichtes?

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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