Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0976

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

13. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam per 31.12.2007

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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben zu erstellen. Nach § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über die Rahmendaten des Unternehmens, die Analysedaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage , die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie Angaben zu den Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten.

 

Der vorliegende 13. Beteiligungsbericht basiert auf den Jahresabschlüssen der städtischen Unternehmen und Beteiligungen per 31.12.2007.

 

Die von den Fraktionen gewünschten Informationen bezüglich der Risikodarstellung werden, wie in den Vorjahren, in einem gesonderten hausinternen Bericht ausgewiesen. Dieser Bericht umfasst den vollständigen Lagebericht und die Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und eine komprimierte Darstellung der in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Risikodarstellung. Dieser Bericht wird nach Veröffentlichung des 13. Beteiligungsberichtes an die Fraktionen ausgereicht.

 

 

Anlage

13. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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