Anfrage - 08/SVV/0982

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung hat im Zusammenhang mit dem einzurichtenden Schulsozialfonds durch eine Befragung die Anzahl von etwa 1.500 sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern ermittelt. Diese Zahl ist die Grundlage für die Zuweisung entsprechender Landesmittel. Aus bisherigen Darstellungen der Verwaltung geht jedoch hervor, dass allein der Kreis von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Alg II erhalten, mindestens 2.200 Personen umfasst.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie bewertet er in Bezug auf den einzurichtenden Schulsozialfonds die Differenz zwischen der durch Befragung erfassten und der bereits vorher festgestellten Anzahl der sozial bedürftigen Schülerinnen und Schüler?

 

 

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Erläuterung

 

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