Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0993

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Zuge der Verhandlungen zur Gewährung von Wegerechten über die sogenannte „Gesundheitsgasse“ wurden Verhandlungen mit den beiden Eigentümern der Flurstücke 121 und 123 geführt, deren Grundstücke der „Gesundheitsgasse“ als Wegefläche dienen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen:

 

Der Eigentümer des Flurstücks 121 ist zurzeit in der Planungsphase und kann mit der Stadt Potsdam über die Gewährung von Dienstbarkeiten erst in Verhandlungen treten, wenn das Nutzungskonzept feststeht. Er wies jedoch darauf hin, dass, sollten in Zukunft Wegerechte und Nutzung seines Grundstücks miteinander vereinbar sein, er sich diesbezüglich nicht verwehren wird.

 

Die Eigentümer des Flurstücks 123 sind nach einem Gespräch grundsätzlich bereit, mit der Stadt Potsdam über die Gewährung von Dienstbarkeiten zu verhandeln. Voraussetzung zu weiteren Verhandlungen ist jedoch die Bereitschaft des Eigentümers des Flurstücks 121 ebenfalls mit der Stadt Potsdam zu verhandeln, da ohne diese Bereitschaft die Zweckmäßigkeit der Dienstbarkeiten in Frage gestellt wird.

 

Daher ist festzustellen, dass eine grundbuchliche Sicherung von Wegerechten derzeit nicht möglich ist. Ein Verlangen auf Eintragung von Wegerechten zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam kann nicht durchgesetzt  werden, da hierfür die rechtliche Grundlage fehlt. Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Fortgang der Entwicklung informiert.

 

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Erläuterung

 

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