Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0994

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Für beide Nutzungsoptionen muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan 41 „Medienstadt Babelsberg“ geändert werden.

Für das Projekt einer Kindertagesstätte, die den südlichen Kopf der bislang festgesetzten Grünverbindung von der Stahnsdorfer Straße zur Großbeerenstraße in Anspruch nimmt, ist das erforderliche Änderungsverfahren ohne weiteres auf der Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchführbar. Damit kann zugleich von der Möglichkeit einer schnellen Genehmigung auf Grundlage der sog. „vorzeitigen Planreife“ (§ 33 (3) BauGB) Gebrauch gemacht werden.

Eine entsprechende Beschlussvorlage für dieses mit der Filmpark GmbH erörterte Vorgehen ist bereits für die Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2008 zur Einbringung vorbereitet.

Die geplante Wohnbebauung erfasst wesentlich größere Anteile des genannten Grünzuges und verändert so in erheblichem Umfang die ökologische Bilanz des Baurechtes im Bereich der Medienstadt, nachdem mit dem letzten größeren Änderungsverfahren gerade in dieser Zone die Grünflächen konzentriert wurden. Weil die ausgleichende Bilanzierung von Eingriffen in den Naturhaushalt bei den genannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gesetzlich ausgeschlossen ist, erscheint aus Sicht der Verwaltung dieses Verfahren für diese weitergehende Planung nur dann vertretbar, wenn innerhalb des Planungsbereiches schon auf Grundlage der Planungsziele eine im wesentlichen gleiche ökologische Bilanz gewährleistet werden kann.

Zwischenzeitlich ist mit der Filmpark GmbH diesbezüglich ein Konzept erörtert worden, bei dem im Gegenzug zu den neuen Baurechten im Bereich des bisherigen Grünbereichs Baurechte für Flächen innerhalb des Filmparks aufgegeben werden, die nach dem geltenden Bebauungsplan heute in Anspruch genommen werden könnten, obwohl dort wertvolle Grünbestände vorhanden sind.

Um dies rechtlich umzusetzen, muss auch das derzeit festgesetzte Sondergebiet „Filmpark“ in die Änderung einbezogen werden. Damit wird jedoch zugleich eine gesetzliche Schwelle überschritten, die es erforderlich macht, eine sog. „Vorprüfung im Einzelfall“ im Hinblick auf abwägungsbedürftige „erhebliche Umwelteinwirkungen“ durchzuführen. Nur bei negativem Ergebnis dieser Prüfung darf dann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden.

Die Verwaltung wird deshalb die bereits vorbereitete Beschlussvorlage um einen fakultativen Beschlusspunkt erweitern, wonach der Geltungsbereich der genannten Änderung des Bebauungsplanes 41 „Medienstadt Babelsberg“ entsprechend zu erweitern ist, wenn diese Vorprüfung erfolgreich verläuft.

Mit dieser Vorgehensweise ist gewährleistet, dass beide Nutzungsoptionen in einem gemeinsamen beschleunigten Verfahren verfolgt werden können, wenn die Vorprüfung dies rechtlich ermöglicht, nicht aber die Realisierung der Kindertagesstätte verzögert wird, falls sich für den erweiterten Geltungsbereich rechtliche Hindernisse bei der Anwendung des beschleunigten Verfahrens ergeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen hat erst die tatsächliche Einleitung eines Verfahrens. Diese erfolgt mit einer gesonderten Beschlussvorlage.

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Anlagen

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