Anfrage - 08/SVV/0988

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Kleinspielfeld an der Grundschule Groß Glienicke wurde anläßlich eines Erörterungstermins am 05.08.2008 im Zuge eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdams, durch eine vor dem Gericht  getroffene Vereinbarung eine öffentliche Nutzung untersagt. Gleichzeitig sollte ein Lärmgutachtens erstellt werden. Der OBR von Groß Glienicke hat sich mit Beschluss 08/OBR/0225 an den Oberbürgermeister gewendet, um eine schnelle Öffnung zu erwirken. Das Lärmgutachten liegt nun vor.  Demnach stellt eine öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes kein Lärmproblem dar.

 

Um Klarheit über die weitere Vorgehensweise zu erhalten, frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage: Mit welchen Schritten will die Verwaltung eine schnellstmögliche Wiedernutzbarkeit des Kleinspielfeldes für die ca. 580 Groß Glienicker Kinder und Jugendlichen als öffentliche Spielfläche erreichen?  

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Erläuterung

 

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