Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Nachdem bei einer ersten Prüfung städtischer Liegenschaften mit einer Größe von > 5 ha keine geeigneten Flächen für die Ausweisung zum Hundeauslaufgebiet ermittelt werden konnten, wurden vollständigkeitshalber auch Grundstücke < 5 ha einer diesbezüglichen Prüfung unterzogen; dies ungeachtet einer sachbezogenen Mindestgröße.

 

Ausgangspunkt der Prüfung war eine Liste des KIS mit insgesamt 88 städtischen Flurstücken. Im Rahmen einer ersten Sichtung konnte bei 23 Grundstücken eine potenzielle Eignung unterstellt werden. Diese wurden im weiteren Verlauf einer eingehenderen Prüfung unterzogen.

 

Im Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Bereichen Allgem. Ordnungsangelegenheiten, Untere Naturschutzbehörde, Planungsrecht, Grünflächen und dem KIS bleibt festzuhalten, dass von den nunmehr betrachteten städtischen Grundstücken ebenfalls keines für eine Ausweisung als Hundeauslaufgebiet in Frage kommt.

 

Das nach den einzelnen Flächen differenzierte Ergebnis der Bewertung ist der in Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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