Beschlussvorlage - 08/SVV/1015
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", Teilbereich Rosa-Luxemburg-Str. 13-14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Auswertung
der während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen (2
Seiten)
- Anlage 3: Begründung
(32 Seiten), Planzeichnung
Zusammenfassung der Auswertung und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.12.2007 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße
13-14 in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB zu
ändern (DS 07/SVV/0908).
Gegenstand der 9. Änderung
des Bebauungsplanes sind die
Verschiebung der Baugrenzen zwecks Freihaltung der für die Wiederherstellung
des historischen Senkgartens vorgesehenen Flächen unter Beibehaltung der Maßstäblichkeit
und der Gestaltungsgrundsätze des gesamten Bebauungsplanbereichs der
Villenkolonie.
Zusammenfassung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Zur 9. Änderung des
Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit im Juli 2008 Gelegenheit zur
Stellungnahme im Rahmen einer Auslegung gegeben. Die Beteiligung der von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung erfolgte im Zeitraum vom 9.7. bis 11.8.2008.
Stellungnahmen der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben.
Stellungnahme der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im
Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam gingen von
allen Beteiligten je eine, vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologischem Landesmuseum (BLDAM) zwei Stellungnahmen ein, die bis auf
die Abteilung Bodendenkmalpflege des BLDAM keine Hinweise, Bedenken bzw.
Einwendungen beinhalteten.
In der
Begründung zur Planänderung wird ein Verhaltenshinweis beim Auffinden von
Bodendenkmalen aufgenommen.
Im Ergebnis führte die
Auswertung der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörde und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu keiner Änderung der Planung.
Stellungnahmen der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Mit Schreiben vom 10.07.2008 wurden
die Bereiche Umwelt und Natur, Grünflächen, Verkehrsanlagen und Untere
Denkmalschutzbehörde bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zur
Abgabe ihrer Stellungnahme zum Entwurf der 9. Änderung aufgefordert und über
dessen öffentliche Auslegung unterrichtet.
Zusammenfassung des
Auswertungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, zur
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange und der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Entsprechend der
Auswertung der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Änderungen der Planung erforderlich.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem
Auswertungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Bei Inkraftsetzung
der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu
erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass
der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen
werden wird.
Mögliche Folgekosten
nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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386,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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