Antrag - 08/SVV/1061
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder der regionalen Planungsgemeinschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der StVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming:
Mitglied Stellvertreter
Fraktion DIE LINKE Dr.
Wolfgang Grittner
Anita
Tack
Peter
Kaminski Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg
Fraktion SPD Claus
Wartenberg werden
nachbenannt
Mike
Schubert werden
nachbenannt
Fraktion CDU/ANW Manfred
Hildenbrand Maike
Dencker
Fraktion FDP/Familienpartei Björn
Teuteberg Manuela
Berlich
Fraktion Grüne/ B 90 Karl-Heinz
Roos Andreas
Menzel
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg am 28. September 2008 die Mitglieder und Stellvertreter der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland –Fläming neu zu wählen.
Gemäß § 6 RegBkPlG richtet sich die Anzahl der Regionalräte
nach der Größe der Region.
Die Regionalräte, die der Regionalversammlung nicht bereits
als geborene Mitglieder angehören, werden von den Kreistagen und
Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen
Wahlperiode gewählt.
Bei der Wahl sind die vertretenden Fraktionen entsprechend
ihrer Sitzanteile zu berücksichtigen.
Von den 7 zu wählenden Regionalräten und ihren Stellvertretern werden 2 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE , 2 auf Vorschlag der Fraktion SPD und jeweils 1 auf Vorschlag der Fraktionen CDU/ANW, FDP/Familienpartei und Grüne/ B 90 gewählt.
Von diesen 7 Vertretern sollen möglichst 1 – 2 aus dem ländlichen Raum kommen.
Wählbar ist, wer die Wählbarkeit für den Kreistag
oder für die Stadtverordnetenversammlung besitzt.