Antrag - 08/SVV/1061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming:

 

                                                Mitglied                                    Stellvertreter

 

Fraktion DIE LINKE              Dr. Wolfgang Grittner                        Anita Tack

                                                Peter Kaminski                     Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg                                     

Fraktion SPD                          Claus Wartenberg                 werden nachbenannt

                                                Mike Schubert                                 werden nachbenannt

 

Fraktion CDU/ANW                   Manfred Hildenbrand              Maike Dencker         

 

Fraktion FDP/Familienpartei   Björn Teuteberg                    Manuela Berlich

 

Fraktion Grüne/ B 90                 Karl-Heinz Roos                 Andreas Menzel

                                               

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg am 28. September 2008 die Mitglieder und Stellvertreter der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland –Fläming neu zu wählen.

 

Gemäß § 6 RegBkPlG richtet sich die Anzahl der Regionalräte nach der Größe der Region.

Die Regionalräte, die der Regionalversammlung nicht bereits als geborene Mitglieder angehören, werden von den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte  auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

Bei der Wahl sind die vertretenden Fraktionen entsprechend ihrer Sitzanteile zu berücksichtigen.

 

Von den 7 zu wählenden Regionalräten und ihren Stellvertretern werden 2 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE , 2 auf Vorschlag der Fraktion SPD und jeweils 1 auf Vorschlag der Fraktionen CDU/ANW, FDP/Familienpartei und Grüne/ B 90 gewählt.

Von diesen 7 Vertretern sollen möglichst 1 – 2 aus dem ländlichen Raum kommen.

 

Wählbar ist, wer die Wählbarkeit für den Kreistag oder für die Stadtverordnetenversammlung besitzt.

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