Beschlussvorlage - 08/SVV/1082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Für Mehraufwendungen für Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 19, 27 ff. SGB VIII (Produkt 36330) werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 269.400 EUR bewilligt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Auswertung der Budgetentwicklung des FB 35 per 30.09.2008 zeigt sehr deutlich einen steigenden Hilfebedarf bei ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 19, 27 ff. SGB VIII auf.

Trotz Umsetzung präventiver Maßnahmen konnte diese Entwicklung nicht abgeschwächt werden, so dass aus dem Gesamtbudget des Fachbereiches Jugendamt noch Mehraufwendungen für das Regionalbudget „Stern / Drewitz“ in Höhe von 269.400 EUR für die Erfüllung dieser Pflichtleistung bereitgestellt werden müssen.

 

Die Finanzierung dieses o.g. Mehrbedarfs für Hilfen gemäß §§ 19, 27 ff. SGB VIII kann nach  gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht durch Aufwandseinsparungen in anderen Produkten erbracht werden, so dass auf Grund der Unabweisbarkeit zur Leistungsverpflichtung ein Teil der erzielten Mehreinnahmen aus dem Produkt Kindertagesbetreuung 2008 zur Deckung der genannten Mehraufwendungen eingesetzt werden müssen.

 

Die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 19, 27 ff. SGB VIII gehören zu den Pflichtleistungen des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Übersicht über Mehraufwendungen und Deckungsquellen :

 

Produktkonto

Bezeichnung des Kontos

Betrag in EUR

Deckungsquellen

Ergebnis - /Finanzkonten

3633002.5331900

Soziale Leistungen an natürliche Personen  außerhalb von Einrichtungen

-  269.400

 

 

Periodenfremde ord. Erträge, Zuw. f. lfd. Zwecke von privaten Unternehmen

210.000

3650201.4592720 / 6147000

 

Periodenfremde ord. Erträge, Zuw. f. lfd. Zwecke von übrigen Bereichen

48.000

3650201.4592730 / 6148900

 

Periodenfremde ord. Erträge, Zuw. f. lfd. Zwecke von übrigen Bereichen

3.500

3650202.4592730 / 6148900

 

Periodenfremde ord. Erträge, Zuw. f. lfd. Zwecke von übrigen Bereichen

7.900

3650203.4592730 / 6148900

 

Im Ergebnis durchgeführter Verwendungsnachweisprüfungen 2006 und 2007 wurden Rückforderungen an freie Träger von Kindertagesstätten gestellt. Aus diesen Mittelrückflüssen erzielte der FB Jugendamt überplanmäßige Erträge, so dass sich der Zuschussbedarf im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ insoweit reduziert. Diese Erträge bzw. dieser reduzierte Zuschussbedarf wird zur Deckung der o.a. Mehraufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung eingesetzt.

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